Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 70477. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:09.06.2010 Inkrafttreten10.06.2010 Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 357 Gliederungsnummer:2042-a-8 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 357)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:09.06.2010 Inkrafttreten10.06.2010 Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 357 Gliederungsnummer:2042-a-8 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 357)" juris-Abkürzung: VersorgLastTeilStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 25.05.2010 Gültig ab: 10.06.2010 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2010, 357 Gliederungs-Nr: 2042-a-8 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln Vom 25. Mai 2010 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 16. Dezember 2009 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 17 Absatz 1 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Bremen, den 25. Mai 2010 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.