Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 12.06.2018 Fassung Gültig ab 28.02.2018

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 12.06.2018 Fassung Gültig ab 28.02.2018 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 12. Juni 2018   Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) abgeschlossen.   Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.   Düsseldorf, den 12. Juni 2018 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen In Vertretung Dr. B o t t e r m a n n

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.