Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 31 vom 23.09.2025, Seiten 521 – 524, Größe: 1,7 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-09-23

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521 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 31 DIENSTAG, DEN 23. SEPTEMBER 2025 Tag Inhalt Seite 3. 9. 2025 Neunundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 12. 9. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026 . . . . . . . . . . . . 522 221-6-16 16. 9. 2025 Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona (Vorkaufsrechtsverordnung Holstenquartier) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 2130-14 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Neunundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg Vom 3. September 2025 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet: §1 9, 16, 23, 34, 39, 45 und 48, Rieckhoffstraße 8 bis 10, Sand 27 bis 31 und 35, Buxtehuder Straße 62, Großmoorbogen 6, 9, 13a, Sonntagsöffnung am 28. September 2025 17 bis 19 sowie Hannoversche Straße 86 beschrankt. (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 28. September 2025 in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Ver­ §2 anstaltung ,,Harburg hat Platz für Familien“ geöffnet sein. Schlussvorschrift (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt Verkaufsstellen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Harburger Ring 8 geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt bis 10, Hölertwiete 5 und 6, Knoopstraße 5, Lüneburger Straße unberührt. Hamburg, den 3. September 2025. Das Bezirksamt Harburg 522 Dienstag, den 23. September 2025 HmbGVBl. Nr. 31 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026 Vom 12. September 2025 Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staats- vertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024 (HmbGVBl. 2025 S. 84, 87), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 8 des Staatsvertrags über die Hochschul­ zulassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie § 1 Nummer 4 der Weiterübertragungsverordnung- Hochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 434), wird verordnet: Einziger Paragraph In der Anlage der Verordnung über Zulassungsbeschrän- kungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026 vom 23. Juni 2025 (HmbGVBl. S. 441) wird in der Zeile ­„Zahnmedizin“ die Zahl „63“ durch die Zahl „71“ ersetzt. Hamburg, den 12. September 2025. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung HmbGVBl. Nr. 31 Dienstag, den 23. September 2025 523 Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona (Vorkaufsrechtsverordnung Holstenquartier) Vom 16. September 2025 Auf Grund von § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bau­ gesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635) zuletzt geändert am 12. August 2025 (BGBl. I Nr. 189 S. 1, 9), in Verbindung mit § 4 Satz 1 des Bauleitplanfest­ stellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 351), wird verordnet: §1 Südwestgrenze des Flurstücks 1674, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1634, Westgrenzen der Flurstücke 1633, 1632, 1675, In dem in der Anlage rot umgrenzten Bereich des Holsten- West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1676, Nordwest- quartiers steht der Freien und Hansestadt Hamburg ein Vor- grenzen der Flurstücke 1645, 1643, 14, 13, 12, 1607, 1660, 1604, kaufsrecht zu. Der Bereich wird wie folgt umgrenzt: 1603 und 3 der Gemarkung Altona Nordwest. Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 2, Nordgrenzen der Flurstücke 4, 5, 1687 und Nord- und Westgrenze des Flur- §2 stücks 1688, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1691, Nord- grenze des Flurstücks 1693, Nord- und Ostgrenze des Flur- (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in stücks 1617, Nordgrenze des Flurstücks 1618, Nord- und Ost- Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2040 außer Kraft. grenze des Flurstücks 1619, Ostgrenzen der Flurstücke 1621, 1623, 1647, 1626, 1652, 1659, 1629, Ost- und Südostgrenze des (2) Die Verordnung über die Begründung eines Vorkaufs- Flurstücks 1631, Südostgrenzen der Flurstücke 34, 1690, 1688, rechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona vom 1689, 1686, 1689, 1671, 1672, 1689, 1673, 1689, Südost- und 10. September 2019 (HmbGVBl. S. 269) wird aufgehoben. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 16. September 2025. 524 Dienstag, den 23. September 2025 HmbGVBl. Nr. 31 Anlage zur Vorkaufsrechtsverordnung Holstenquartier Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.