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Quellenkennung: 19074. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 396 Fsn-Nr.: 72-1/2 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 17. April 2021

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Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Vom 24. März 2021 Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Zustimmung 1Dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 12. Januar 2021 wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem § 44 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 24. März 2021 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Oliver Schenk

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.