Bremen

Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen

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Quellenkennung: 66192. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:27.10.1997 Inkrafttreten28.10.1997 Zuletzt geändert durch:Berichtigung GBl. 1998 S. 93 Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 354, ber. 1998 S. 93 Gliederungsnummer:1100-a-4 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen vom 14. Oktober 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 354, ber. 1998 S. 93), zuletzt Berichtigung GBl. 1998 S. 93"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:27.10.1997 Inkrafttreten28.10.1997 Zuletzt geändert durch:Berichtigung GBl. 1998 S. 93 Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 354, ber. 1998 S. 93 Gliederungsnummer:1100-a-4 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen vom 14. Oktober 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 354, ber. 1998 S. 93), zuletzt Berichtigung GBl. 1998 S. 93" juris-Abkürzung: EUOrgBürgRG BR Ausfertigungsdatum: 14.10.1997 Gültig ab: 28.10.1997 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1997, 354, ber. 1998 S. 93 Gliederungs-Nr: 1100-a-4 Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen Vom 14. Oktober 1997 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung GBl. 1998 S. 93 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: § 1 Die Bürgerschaft (Landtag) wählt die von der Freien Hansestadt Bremen zubenennenden Mitglieder in den europäischen Organen für die Dauer der Wahlperiode dieser Organe. Soweit von den Stadtgemeinden Mitglieder in den europäischen Organen zu benennen sind, werden diese von der zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaft gewählt. § 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. Oktober 1997 Der Senat

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.