Bremen

Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste

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Quellenkennung: 147320. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:21.03.2013 Inkrafttreten17.04.2020 Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 7. April 2020 (Brem.GBl. S. 203) Fundstelle Brem.GBl. 2013, S. 91 Gliederungsnummer:2040-k-16 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 26. Februar 2013 (Brem.GBl. 2013, S. 91), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. April 2020 (Brem.GBl. S. 203)"

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, ihre Erfahrungen auf wissenschaftlichem Niveau zu reflektieren und einen wechselseitigen Bezug zwischen „Theorie“ und „Praxis“ herzustellen; d) haben ein grundlegendes Verständnis vom Aufbau und der Funktionsweise der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hansestadt Bremen, e) kennen die Funktion der öffentlichen Verwaltung in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und können auf dieser Kenntnis verantwortlich handeln; f) können moderne Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Analyse und Planung nutzen; g) haben die Fähigkeiten erworben, Methoden zur Lösung rechtlicher und verwaltungsbezogener Problemstellungen integrativ und vernetzend auswählen und anwenden zu können; h) besitzen die Fähigkeit, sich zügig in neue Rechtsgebiete und Verwaltungsverfahren einzuarbeiten. Durch die Kenntnis von Analyse- und Planungsmethoden können Lösungen fachlicher und organisatorischer Probleme in der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden; i) besitzen die Fähigkeit und Kompetenz zu kreativem und innovativem Denken, um flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können. Sie sind befähigt, an Veränderungsprozessen aktiv mitzuwirken; j) haben kommunikative und teamorientierte Fähigkeiten entwickelt, die es ihnen ermöglichen, Fragestellungen auf dem aktuellen Stand der Forschung und Anwendung mit anderen Fachvertreterinnen und -vertretern, vor allem auch interdisziplinär zu bearbeiten; k) können eigene Standpunkte einnehmen und Konflikte sachbezogen austragen. 2. Der duale Studiengang Public Administration dient auch der Persönlichkeitsentwicklung der Anwärterinnen und Anwärter insofern, als sie bereit und in der Lage sind, a) demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Wertvorstellungen zu entsprechen, b) den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen, c) Eigenreflexion vorzunehmen, d) Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln sowie e) sich auf wandelnde Arbeits- und Umweltbedingungen einzustellen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.