Brandenburg

Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: de/gesetze-211647. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb vom 6. Dezember 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 18], S.244)

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb vom 6. Dezember 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 18], S.244) § 1 Organisationsform Das Landesvermessungsamt Brandenburg wird in einen Landesbetrieb umgewandelt und erhält den Namen „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg“ (LGB). § 2 Aufgaben Die Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen des Landesvermessungsamtes Brandenburg gehen zum Zeitpunkt der Umwandlung vollständig auf den Landesbetrieb über.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.