Sachsen

Eingliederungsgesetz Zwickau

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 1541. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1998 Nr. 17, S. 468 Fsn-Nr.: 230-7 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. Januar 2004

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SächsGemO bleibt durch die Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt. 1 § 19 Inkrafttreten; Außerkrafttreten 1Die §§ 3, 5, 9, 10, 12 bis 15 und 17 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. 2Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. 3§ 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 tritt am 1. Januar 2004 außer Kraft. 2 4Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 24. August 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern In Vertretung Arnold Vaatz Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 und 3 außer Kraft entsprechend § 19 Satz 3 2 § 19 Satz 2 neu gefasst durch § 58 des Gesetzes vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 553, 561)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.