Sachsen

Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz

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Quellenkennung: 17590. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2018 Nr. 3, S. 41 Fsn-Nr.: 521-3/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 24. März 2018

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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz) Vom 1. März 2018 Auf Grund des § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Staatsregierung: § 1 Subdelegation Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft. Dresden, den 1. März 2018 Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.