Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 19 vom 12.06.2026, Seiten 153 – 166 , Größe: 5,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2026-06-12

Quellenkennung: gazette-2026-019. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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153 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 19 FREITAG, DEN 12. JUNI 2026 Tag I n h a l t Seite 26. 5. 2026 Sechsundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 26. 5. 2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt 29 . . . . . . .155 26. 5. 2026 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Blankenese 6 . . . . . . . . . . 157 26. 5. 2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Blankenese 34 . . . . . . . . 159 26. 5. 2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 39 . . . . . . . . . . 161 26. 5. 2026 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Ottensen 45 . . . . . . . . . . .163 29. 5. 2026 Verordnung über die Veränderungssperre Schnelsen 94 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .165 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Sechsundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 26. Mai 2026 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet: § 1 das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg-Überseequartier (innerhalb des durch Sonntagsöffnung am 27. September 2026 Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco- (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe Anlass der Veranstaltungen umgrenzten Gebiets), 1. „Kinder, Jugend & Familie“, 2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3, 2. „Kinder, Jugend & Familie“, 3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 3. „Winterfit“ – Großer Bikertreff mit kostenlosem Motorrad- beschränkt. markt zum Saisonende. § 2 (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 Sonntagsöffnung am 8. November 2026 1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Stein- (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November torwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und Anlass der Veranstaltungen 154 Freitag, den 12. Juni 2026 HmbGVBl. Nr. 19 1. „Kunst und Kultur“, sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),2. „Kultur“ – Laternenumzug, 3. „Schraubertipps Live-Vorführung“. 2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3, 3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt. 1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Stein- § 3 torwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe Schlussvorschrift bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Westfield Hamburg-Überseequartier (innerhalb des durch Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco- geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße unberührt. Hamburg, den 26. Mai 2026. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte HmbGVBl. Nr. 19 Freitag, den 12. Juni 2026 155 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt 29 Vom 26. Mai 2026 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geän- dert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7), in Verbin- dung mit § 3 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 3. Februar 2026 (HmbGVBl. S. 58), wird verordnet: § 1 gungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Die Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi- 29 vom 25. März 1975 (HmbGVBl. S. 70) wird wie folgt geän- gungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch dert: erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt 29“ ­Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des wird der Verordnung hinzugefügt. Anspruchs herbeigeführt wird. 2. In § 2 wird die folgende Nummer 3 angefügt: 3. Unbeachtlich werden: „3.  Im Mischgebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie ­Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB ­Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah- Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“ rens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB § 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- Es wird auf Folgendes hingewiesen: hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird plans und beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel niedergelegt. Die Begründung der Planänderung kann auch des Abwägungsvorgangs, beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst- stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- gegen Kostenerstattung erworben werden. über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des BauGB bezeichneten Ver- des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend mögensnachteile eingetreten sind, kann ein Entschädi- gemacht worden sind. Hamburg, den 26. Mai 2026. Das Bezirksamt Altona 156 Freitag, den 12. Juni 2026 HmbGVBl. Nr. 19 29 1:2000 M Altona-Altstadt Bebauungsplan: Geltender Verordnung 29 29 der Änderung desAltona-Altstadt Altona-Altstadt zur Verordnung Bebauungsplan GeltungsbereichBebauungsplans zur den Legende Anlageüber HmbGVBl. Nr. 19 Freitag, den 12. Juni 2026 157 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Blankenese 6 Vom 26. Mai 2026 Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geän- dert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7), in Ver­ bindung mit § 3 Absätze 1 und 3 des Bauleitplanfeststellungs- gesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), und § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 3. Februar 2026 (HmbGVBl. S. 58), wird verordnet: § 1 berechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fällig- keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Das Gesetz über den Bebauungsplan Blankenese 6 vom ­Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi-6. Oktober 1992 (HmbGVBl. S. 207) wird wie folgt geändert: gungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf Gesetzes über den Bebauungsplan Blankenese 6“ wird dem des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Gesetz hinzugefügt. ­Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des 2. In § 2 wird die folgende Nummer 5 angefügt: Anspruchs herbeigeführt wird. „5.  Im Kerngebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie 3. Unbeachtlich werden: ­Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf ­Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordell­ beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah- artige Betriebe unzulässig.“ rens- und Formvorschriften, § 2 b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- Es wird auf Folgendes hingewiesen: hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird plans und beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt. Die Begründung der Änderung des Bebau- c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel ungsplans kann auch beim örtlich zuständigen Bezirksamt des Abwägungsvorgangs, während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden chung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegen- sind, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden. über dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö- des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gensnachteile eingetreten sind, kann ein Entschädigungs- gemacht worden sind. Hamburg, den 26. Mai 2026. Das Bezirksamt Altona 158 Freitag, den 12. Juni 2026 HmbGVBl. Nr. 19 6 Hoop 3069 Ole 6094 5945 Weg 3257 5944 2512 3073 2682 Mühlenberger 2511 1:2000 6095 1676 706 3074 2683 M 1863 700 3075 708 707 1951 Blankenese 3076 1950 1879 1663 701 4759 4760 1880 702 695 694 713 2239 715 2548 2549 693 691 716 740 712 692 717 739 741 704 718 Baurs Park 738 714 658 5887 5888 711 Bebauungsplan: Weg 720 719 737 1620 656 657 736 655 Mühlenberger 721 735 747 1790 659 722 734 742 654 723 733 705 724 2192 660

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.