Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Abbaufläche Brühl" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 5e467dab-a2cb-48d4-b5e5-e6698edc0e37. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.04.1957 Fassung Gültig ab 01.01.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.04.1957 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GS. NW. S. 450 / SGV. NW. 230. GV. NW. ausgegeben am 17. April 1957. Vom 5. April 1957 Der Teilplan ,,Abbaufläche Brühl" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 10. 6. 1955 aufgestellt worden. Er hat zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 13. 12. 1955 bis 9. 1. 1956 offengelegen. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GV. NW. S. 71) erkläre ich den Teilplan ,,Abbaufläche Brühl" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich. Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.