Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes " Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen"

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.04.2002 Fassung Gültig ab 14.04.2002

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.04.2002 Fassung Gültig ab 14.04.2002 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 14. April 2002 Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 23. Januar 2002 / 14. April 2002 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen" geschlossen. Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen In Vertretung Christiane F r i e d r i c h Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen" Zwischen dem Land Niedersachsen, und dem Land Nordrhein-Westfalen, wird gem. § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 100 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (Nds. GVBl. S. 10) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen" im Bereich der Gemeinde Preußisch-Oldendorf, Bezirksregierung Detmold, und der Gemeinde Bad Essen, Bezirksregierung Weser-Ems, ist die Bezirksregierung Detmold. Diese handelt unter Anwendung des in Niedersachsen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Weser-Ems, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Niedersachsen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft. Hannover, den 23. Januar 2002 Für das Land Niedersachsen Für den Ministerpräsidenten Der Umweltminister Wolfgang J ü t t n e r Düsseldorf, den 14. April 2002 Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bärbel H ö h n

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.