Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunkes und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -

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Quellenkennung: 66003. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.12.1993 Inkrafttreten23.12.1993 Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 389 Gliederungsnummer:225-m-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunkes und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 21. Dezember 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 389)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.12.1993 Inkrafttreten23.12.1993 Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 389 Gliederungsnummer:225-m-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunkes und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 21. Dezember 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 389)" juris-Abkürzung: DLRÜblStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 21.12.1993 Gültig ab: 23.12.1993 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1993, 389 Gliederungs-Nr: 225-m-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunkes und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - Vom 21. Dezember 1993* Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Fußnoten * Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts “Deutschlandradio”, zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts “Deutschlandradio” -Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag und zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes vom 21. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 389) Einzelansicht Seitenanfang § 1 Dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Thüringen am 17. Juni 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunkes und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - wird zugestimmt. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.