Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.05.1977 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.05.1977 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 300. SGV. NW. 300. Vom 9. Mai 1977 Dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer - Bekanntmachungen vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 472) und 17. Januar 1977 (GV. NW. S. 66) - die ausgefertigten Bestätigungsurkunden der Länder Rheinland-Pfalz am 17. Januar 1977, Saarland am 14. Februar 1977, Bayern am 28. Februar 1977, Baden-Württemberg am 30. März 1977 und Hamburg am 6. April 1977 zugegangen. Nach Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens ist der Beitritt dieser Länder zu dem Abkommen mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Urkunden wirksam geworden. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.