Brandenburg

Aufhebung der Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Aufhebung der Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vom 17. September 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 82])

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Aufhebung der Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vom 17. September 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 82]) Die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vom 6. Oktober 2011 (GVBl. II Nr. 63) wird an dem Tag aufgehoben, an dem die nach Artikel 1 dieser Verordnung erlassene Rechtsvorschrift in Kraft tritt. Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekannt. Potsdam, den 17. September 2024 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Der Minister des Innern und für Kommunales Michael Stübgen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.