Sachsen

Zustimmungsgesetz StV NOOTS

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 21238. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2025 Nr. 9, S. 246 Fsn-Nr.: 213 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 3. Juli 2025

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Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag Vom 16. Juni 2025 Der Sächsische Landtag hat am 21. Mai 2025 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Zustimmung Dem am 24. März 2025 unterzeichneten NOOTS-Staatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, an welchem Tag der Staatsvertrag nach seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt oder ob er nach seinem § 10 Absatz 2 gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 16. Juni 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael Kretschmer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.