Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 21], S.393)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 21], S.393) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 24. August 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben. Potsdam, den 20. September 1993 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.