Sachsen

Festsetzung NSG „Großer Kranichsee“

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 10077. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2008 Nr. 6, S. 286 Fsn-Nr.: 653 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 11. Mai 2008

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nkrafttreten dieser Verordnung verfahrensfrei waren, dürfen diese Maßnahmen bis zum 1. August 2008 in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang ohne Erstattung einer Anzeige durchgeführt werden. § 11 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 9 in Kraft. Chemnitz, den 27. Februar 2008 Regierungspräsidium Chemnitz Noltze Regierungspräsident Übersichtskarte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.