Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes,,Abbaufläche Tagebau Fortuna" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

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Quellenkennung: b1271fd3-644f-4500-bb84-f07143bf6309. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 23.10.1961 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 23.10.1961 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 230. GV. NW. ausgegeben am 31. Oktober 1961. Vom 23. Oktober 1961 Der Teilplan ,,Abbaufläche Tagebau Fortuna" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 2. Dezember 1960 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 17. Februar 1961 bis 16. März 1961 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 26. Juni 1961 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) erkläre ich den Teilplan ,,Abbaufläche Tagebau Fortuna" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Abbaufläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich. Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.