Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Zeitpunktes der Inbetriebnahme der „Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW“ in Bochum

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 20.11.2017 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 20. November 2017   Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 4. April 2017 (GV. NRW. S. 389, ber. S. 594) gibt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bekannt, dass am 4. Dezember 2017 die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) NRW in Bochum ihren Betrieb aufnimmt.     Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag N i e d e n f ü h r

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.