Brandenburg

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

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Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 47]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 41])

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Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 47]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 41]) Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft: § 1  Gebührentarif Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. § 2  Mehrfache Amtshandlungen Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden. § 3  Gebührenbemessung (1) Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zugrunde zu legen: für Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte                                89,00 EUR für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Beschäftigte                                75,00 EUR für Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte                                60,00 EUR. Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen. (2) Soweit die Leistungen nach dieser Gebührenordnung umsatzsteuerpflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. § 4  Gebühren in besonderen Fällen Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. § 5  Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd vom 17. Juli 2007 (GVBl. II S. 314), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Mai 2012 (GVBl. II Nr. 38) geändert worden ist, außer Kraft. Potsdam, den 11. Juli 2014 Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Jörg Vogelsänger Anlage 1 (zu § 1) Allgemeine Gebühren Inhaltsübersicht (Überschriften in Kurzform) 1 Allgemeine Gebühren 1.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse 1.2 Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien - soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet 1.3 Vervielfältigung von Karten 1.4 Nutzung von Diensträumen 1.5 Akteneinsicht 1.6 Sonstiges Gebührentarif Tarifstelle Gegenstand Gebühr (EUR) 1 Allgemeine Gebühren   1.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse   1.1.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2,5 bis 25 1.1.2 Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw., je Seite 1 bis 2,5 1.1.3 sonstige Bescheinigungen, Urkunden 1 bis 51 1.1.4 Zeugnisse (z. B. Ursprungszeugnisse) 1 bis 25 1.2 Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien – soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet   1.2.1 für die ersten 50 Seiten DIN-A4, schwarz-weiß, je Seite 0,5 1.2.2 jede weitere Seite 0,15 1.2.3 für Seiten im Format DIN-A3, je Seite 1 1.2.4 Farbkopien, je Seite 1 bis 5 1.2.5 Erstellung von Fotodokumentationen oder Lichtbildmappen nach Aufwand, mindestens aber 10 1.2.6 Überlassung von elektronischen Daten je Datei 2,5, je Vorgang höchstens 41 1.3 Vervielfältigung von Karten   1.3.1 als Schwarz-Weiß-Kopie DIN-A4 DIN-A3 DIN-A2 DIN-A1 DIN-A0   0,5 1 2 4 8 1.3.2 als Farbkopie oder Computerausdruck bis DIN-A3 größer als DIN-A3   5 8 1.3.3 Überlassung als elektronische Datei je Datei 2,5, je Vorgang höchstens 41 1.4 Nutzung von Diensträumen, je angefangene Stunde Anfallende Reinigungskosten sind gesondert in Rechnung zu stellen. Für die Nutzung von technischen Geräten sind je nach Ausstattung und Grad der Beanspruchung weitere Zuschläge zu erheben. 15,5 1.5 Akteneinsicht (nach § 29 VwVfG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VwVfGBbg, Übermittlung von Informationen)   1.5.1 Übersendung einer in Papierform geführten Akte im Original auf Antrag 12 1.5.2 Übersendung einer elektronisch geführten Akte in Papierform auf Antrag 12, zuzüglich der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 1.5.3 Übersendung einer elektronisch geführten Akte als Datei auf Antrag entsprechend Tarifstelle 1.2.6 1.6 Sonstiges   1.6.1 Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen für Dritte Gebühr richtet sich hinsichtlich der Fahrkosten je Kilometer nach den Sätzen gemäß Anlage 5 zu Nummer 10.3 der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie 1.6.2 Rechtsbehelfe   1.6.2.1 bei Drittwidersprüchen 26 bis 1 023 1.6.2.2 bei Widersprüchen gegen Kostenentscheidungen Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 3 GebGBbg 1.6.2.3 bei Widerspruch durch den Adressaten der Sachentscheidung Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 1 GebGBbg 1.6.3 Entscheidung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen, soweit nicht mit der Hauptentscheidung verbunden 26 bis 2 556 1.6.4 sonstige Amtshandlungen   1.6.4.1 Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen Interesse dienen 0 bis 1 000 Anlage 2 (zu § 1) Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd Inhaltsübersicht (Überschrift in Kurzform) 1 Ökologischer Landbau 1.1 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1; L 270 vom 29.10.2018, S. 37; L 305 vom 26.11.2019, S. 59; L 37 vom 10.2.2020, S. 26; L 324 vom 6.10.2020, S. 65; L 439 vom 29.12.2020, S. 32; L 7 vom 11.1.2021, S. 53; L 204 vom 10.6.2021, S. 47; L 318 vom 9.9.2021, S. 5), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/405 vom 13. Dezember 2024 (ABl. L, 405/2024, 26.2.2025) geändert worden ist. 1.2 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2021/2306 der Kommission vom 21. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die amtlichen Kontrollen von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung (ABl. L 461 vom 27.12.2021, S. 13; L 68 vom 3.3.2022, S. 21; L 140 vom 19.5.2022, S. 61), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2975 vom 25. September 2024 (ABl. L, 2975/2024, 29.11.2024) geändert worden ist. 1.3 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 2 Tierzucht und -haltung 2.1 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen 2.2 Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen 2.3 Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation 2.4 Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit 2.5 Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden 2.6 Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung oder Embryotransfer 2.7 Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 2.8 Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) 3 Pflanzenschutz 3.1 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3.2 Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern 3.3 Warndienst 3.4 Sachkunde im Pflanzenschutz 3.5 Pflanzenschutztechnik 3.6 Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 3.7 Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 3.8 Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken 3.9 Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP) 4 Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik 4.1 nach der Saatgutverordnung (SaatgutV) 4.2 nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV) 4.3 phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser 5 Waldrechtliche Angelegenheiten 5.1 Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten 5.2 Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) 5.3 Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG 5.4 Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG 5.5 Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) 5.6 Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen 6 Jagdrechtliche Angelegenheiten 6.1 jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) 6.2 jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) 6.3 sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen 6.4 aufgehoben 6.5 aufgehoben 7 Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 7.1 Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte 7.2 Erteilung schriftlicher Auskünfte 7.3 Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten 7.4 Gewährung von Akteneinsicht 7.5 Auslagen 8 Weinrechtliche Angelegenheiten 8.1 Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer 8.2 aufgehoben 9 Öffentliche Bestellung von Probenehmern 9.1 Antragsgebühr 9.2 Bestellungsgebühr 9.3 Wiederbestellung früherer Sachverständiger 9.4 Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet 9.5 Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer 9.6 Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer 10 Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 10.1 Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung) 10.2 Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) 10.3 Fortbildungsprüfungen 10.4 Wiederholung von Prüfungen 10.5 Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG 10.6 Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) 10.7 Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach den §§ 50b und 50c BBiG 10.8 Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz nach § 50d BBiG 10.9 Fertigung von Zeugniszweitschriften mit Abschlüssen vor dem Jahr 2015 10.10 Registrierung von Berufsausbildungsverträgen, die nach dem 1.1.2027 in Papierform eingereicht werden 11 Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG) 11.1 Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg 11.2 Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg 11.3 Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz 11.4 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 19) 12 Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG) 12.1 Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG 12.2 Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG 13 Fischerei 13.1 Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) 13.2 Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) 13.3 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung 14 Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) 14.1 Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG 14.2 Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) 15 Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG) 15.1 Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG 15.2 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG 15.3 Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV) 15.4 Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV 15.5 Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV 15.6 Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV 15.7 Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV 15.8 Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV 15.9 Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV 15.10 Bearbeitung von Anzeigen zum Inverkehrbringen zu Forschungs- und Versuchszwecken nach § 4 Absatz 4 und 5 DüMV 15.11 weggefallen 16 Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) 16.1 Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 16.2 Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 16.3 Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 16.4 gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse 16.5 gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter 16.6 gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrolle 16.7 Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung 16.8 Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG) 16.9 Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 16.10 Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) 17 Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 18 Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften Gebührentarif Tarifstelle Gegenstand Gebühr (EUR) 1 Ökologischer Landbau 1.1 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 1.1.1 Feststellung von Verstößen und daraus folgende Anordnungen nach Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 42 64 bis 2 000 1.1.2 Genehmigung des Einsatzes von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial (ausgenommen Sämlinge) in ökologischen/biologischen Produktionseinheiten gemäß Anhang II Teil I Pkt. 1.8.5.1 64 bis 500 1.1.3 Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Tieren (Rinder, Pferde, Geweihträger, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, Bienen, Geflügel) in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.1 bis 1.3.4.4 64 bis 500 1.1.4 Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Zuchttieren (nichtökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturzuchttiere, Zuchttiere, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN stehen, wild gefangene Zuchttierarten) in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe d 64 bis 500 1.1.5 Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Muschelsaat aus Wildbeständen in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.2.1 Buchstabe d 64 bis 500 1.1.6 Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Anhang II Teil IV Pkt. 1.7.8 64 bis 500 1.1.7 Genehmigung der Anbindehaltung in Betrieben (mit höchstens 50 Tieren) nach Anhang II Teil II Pkt. 1.7.5 64 bis 500 1.1.8 Verlängerung des Umstellungszeitraums von Flächen nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.2 und 1.7.3 64 bis 500 1.1.9 Verkürzung des Umstellungszeitraums von Flächen gemäß der Erwägungsgründe Nr. 21 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 3 64 bis 500 1.1.10 Genehmigung zur Behandlung der ökologischen/biologischen Flächen mit einem unzulässigen Erzeugnis oder Stoff zu wissenschaftlichen Zwecken nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.3 Buchstabe b 64 bis 500 1.1.11 Genehmigung zur Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Anhang II Teil 1 Pkt. 1.8.5.1 64 bis 500 1.1.12 Prüfaufträge und Genehmigungen gemäß der Richtlinien und Leitlinien für zusätzliche behördliche Kontrollen von Produkten von der Kommission/Kommissionsdienststelle genannten Länder in der jeweils geltenden Fassung 64 bis 500 1.2 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2021/2306 der Kommission vom 21. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die amtlichen Kontrollen von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung 1.2.1 Dokumentenkontrolle bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306 38 bis 152 1.2.2 Nämlichkeitskontrolle bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306 38 bis 152 1.2.3 Warenuntersuchung bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306 Umlage der tatsächlichen Kosten, die für die Warenuntersuchung in Rechnung gestellt werden 2 Tierzucht und -haltung Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/1012 des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial in Verbindung mit dem Tierzuchtgesetz (TierZG) 2.1 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen 2.1.1 Anerkennung eines Zuchtverbandes  nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 1 600 2.1.2 Anerkennung eines Zuchtunternehmens nach  § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 2 600 2.1.3 Entfristung oder Verlängerung einer befristeten Anerkennung eines Zuchtverbandes oder eines Zuchtunternehmens nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 1 400 2.1.4 Zustimmung zur Änderung der Angaben und Anforderungen nach § 4 Absatz 4 TierZG in Verbindung mit Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 1 100 2.2 Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/1012 2.2.1 Genehmigung von Zuchtprogrammen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 1 600 2.2.2 Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 1 100 2.2.3 Entfristung der Genehmigung eines Zuchtprogrammes nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012 100 bis 1 400 2.3 Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation 2.3.1 Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation nach § 18 TierZG 2.3.1.1 für Rinder, Schweine und Pferde 500 bis 1 600 2.3.1.2 für Schafe und Ziegen 100 bis 300 2.3.2 Erteilung der Erlaubnis zur Gewinnung von Samen außerhalb einer Besamungsstation nach § 14 Absatz 3 Satz 3 TierZG 2.3.2.1 für Rinder, Schweine und Pferde 150 bis 450 2.3.2.2 für Schafe und Ziegen 50 2.4 Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit 2.4.1 Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit nach § 18 TierZG 150 bis 550 2.5 Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden 2.5.1 Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG 100 bis 300 2.5.2 Erlaubniserteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG 50 bis 100 2.6 Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 15 Absatz 2 und für Embryotransfer nach § 17 Absatz 1 TierZG 2.6.1 für Besamungsbeauftragte 10 2.6.2 für Eigenbestandsbesamer oder Embryonentransferberechtigung 5 2.7 Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.