Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 83950. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 143 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 143)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 143 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 143)" juris-Abkürzung: GymGesMADeufAnl BR Ausfertigungsdatum: 25.09.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 143 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Deutsch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 25. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 4 Prüfungsvorleistungen Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden: a) mündliche Referate und Kurzreferate, b) Sitzungsvorbereitungen und -moderationen, c) multimediale Präsentationen, d) kurze schriftliche Arbeiten, e) Sitzungsprotokolle, f) Thesenpapiere zu einzelnen Sitzungen oder g) Ergebnisse medienpraktischer Arbeit. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. Einzelansicht Seitenanfang § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: a) schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) mit einer Dauer von 90 Minuten, die in der Regel in der letzten Woche des Veranstaltungszeitraums des Semesters oder in der darauf folgenden Woche durchgeführt werden; statt einer Klausur können auch zwei Klausuren verteilt über den Veranstaltungszeitraum des Semesters im Gesamtumfang von 90 Minuten bearbeitet werden, b) schriftlich ausgearbeitete Hausarbeiten mit einem Umfang von etwa 39 800 Zeichen inklusive Leerzeichen (ca. 14 Seiten), c) mündliche Einzelprüfungen mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten (Kolloquium), d) Praktikumberichte, e) schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben, f) Portfolios und andere Dokumentationen oder g) Präsentationsleistungen, ggf. auch im Zusammenhang mit Medienprodukten. (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer c können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 4 Teilnehmenden erbracht werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. Einzelansicht Seitenanfang § 8 Masterarbeit und Kolloquium (1) Die Masterarbeit ohne Anhänge soll einen Umfang von 50 Seiten (ca. 20 000 Wörter) nicht unter- und einen Umfang von 75 Seiten (ca. 30 000 Wörter) nicht überschreiten. (2) Die Erstgutachterin/Der Erstgutachte der Masterarbeit ist die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit. Betreuerin/Betreuer von Masterarbeiten im Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitgutachterinnen/Zweitgutachter sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis, in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität sind, zulassen. (3) Die Masterarbeit ist fristgemäß in drei gedruckten und gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt einzureichen; zusätzlich ist eine elektronische Fassung (in den Formaten .pdf, .doc, .rtf) einzureichen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Einzelansicht Seitenanfang [Tabellen] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Deutsch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Deutsch Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. VA: Interkulturelle Semiotik P 6 Vorlesung oder Seminar MP   Ja Klausur oder Hausarbeit 2 S o. V       Übung   2 Ü       IIIB: Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft WP2 6 Seminar MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit 2 S       Lektürekurs   2 LK       IIIC: Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft WP 6 Seminar MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit 2 S         Lektürekurs 2 LK       IIID: Theorien und Methoden Deutsch als Zweitsprache (fachwiss. Grundlagen) WP 6 Seminar MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit 2 S       Lektürekurs 2 LK       IVA Literaturgeschichte 2: Gattungen, Formen, Schreibweisen P 6 Seminar MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit   2 S     Vorlesung   2 V     VB Deutsche Literatur im europäischen Kontext P 6 Seminar, Vorlesung oder Lektürekurs MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit     3 S, V od. LK   VC Deutsche Sprache im europäischen Kontext WP3 6 Seminar, Vorlesung oder Lektürekurs MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit     3 S, V od. LK   VD Erwerb einer Kontrastsprache WP 6 Seminar, Vorlesung oder Lektürekurs MP   Ja Klausur oder mündliche Prüfung oder Hausarbeit     3 S, V od. LK   PR I (Fachdidaktisches Modul I) Grundlagen der Fachdidaktik Deutsch P 6 Vorlesung oder Seminar TP 3 Ja Klausur, Portfolio 2 V/S 2 S     Seminar 3 PR II (Fachdidaktisches Modul II): Praxisorientierte Basiskompetenzen P 9 Seminar TP 2 Ja Portfolio, Kolloquium, Hausarbeit 2 S + P 2 S     Praktikum 4 Seminar 3 PR III (Fachdidaktisches Modul III): Problemfelder der Sprach- und Literaturdidaktik P 6 Seminar, Seminar oder Vorlesung MP   Ja Hausarbeit     2 S 2 S/V PR IV (Fachdidaktisches Modul IV): Medien und Deutschunterricht P 7 Seminar oder Vorlesung TP 3 Ja Klausur, Hausarbeit oder Projektdokumentation 2 S/V 2/4 S     Seminar ggf. mit Projektanteil 4 Masterabschlussmodul P 21 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit     2 S   Masterarbeit 15 Nein       x Insgesamt erforderliche CP:             wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Deutsch erbracht werden: 79 CP           wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 58 CP           Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, LK = Lektürekurs, P = Praktikum P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Deutsch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Deutsch das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. PR III (Fachdidaktisches Modul III): Problemfelder der Sprach- und Literaturdidaktik P 6 Seminar, Seminar oder Vorlesung MP   Ja Hausarbeit     2 S 2 S/V PR IV (Fachdidaktisches Modul IV): Medien und Deutschunterricht P 7 Seminar oder Vorlesung TP 3 Ja Klausur, Hausarbeit oder Projektdokumentation 2 S/V 2/4 S     Seminar ggf. mit Projektanteil 4 Abschlussmodul P 21 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit         Masterarbeit 15         Insgesamt erforderliche CP:         wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Deutsch erbracht werden: 34 CP       wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP       Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Studierende wählen eines der drei angebotenen Wahlpflichtmodule IIIB, IIIC oder IIID. 3 Studierende wählen eines der beiden angebotenen Wahlpflichtmodule VC oder VD. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.