Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 65873. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.1983 Inkrafttreten21.12.1983 Fundstelle Brem.GBl. 1983, S. 537 Gliederungsnummer:310-b-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen vom 13. Dezember 1983 (Brem.GBl. 1983, S. 537)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.1983 Inkrafttreten21.12.1983 Fundstelle Brem.GBl. 1983, S. 537 Gliederungsnummer:310-b-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen vom 13. Dezember 1983 (Brem.GBl. 1983, S. 537)" juris-Abkürzung: BinSchiffHAGerZustStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 13.12.1983 Gültig ab: 21.12.1983 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1983, 537 Gliederungs-Nr: 310-b-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen Vom 13. Dezember 1983 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 24. Juni 1983 für die Freie Hansestadt Bremen, am 3. August 1983 für die Freie und Hansestadt Hamburg, am 24. August 1983 für das Land Niedersachsen und am 11. August 1983 für das Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2. Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen. Bremen, den 13. Dezember 1983 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.