Bremen

Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

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Quellenkennung: 107751. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:21.11.2017 Inkrafttreten22.11.2017 Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 471 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 14. November 2017 (Brem.GBl. 2017, S. 471)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:21.11.2017 Inkrafttreten22.11.2017 Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 471 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 14. November 2017 (Brem.GBl. 2017, S. 471)" juris-Abkürzung: GlüÄndStVtr2G BR Ausfertigungsdatum: 14.11.2017 Gültig ab: 22.11.2017 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2017, 471 Gliederungs-Nr: - Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 14. November 20171 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Fußnoten 1 [Red. Anm.: Mangels Ratifizierung in allen Länder ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos (Brem.GBl. 2018 S. 315).] Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 16. März 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Tritt der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2018 in Kraft, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.2 (2) Mit Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wird das Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. S. 241 - 2191-b-1) aufgehoben. (3) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 nach seinem § 35 Absatz 2 Satz 1 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als bremisches Landesgesetz fort. Dies gibt der Senator für Inneres und Sport bis zum 1. August 2021 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt. In diesem Fall berichtet der Senat der Bürgerschaft (Landtag) bis zum Ende des Jahres 2023 über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags. Fußnoten 2 [Red. Anm.: Mangels Ratifizierung in allen Länder ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos (Brem.GBl. 2018 S. 315).] Einzelansicht Seitenanfang Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. November 2017 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.