Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

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Quellenkennung: gesetze/instfmedpharprueffr_g_2002. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 24. Oktober 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 10], S.156)

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Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 24. Oktober 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 10], S.156) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem in Berlin am 20. Dezember 2001 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 24. Oktober 2002 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Abkommen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.