Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 85070. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:03.08.2010 Inkrafttreten01.10.2010 Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 590 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 23. Juni 2010 (Brem.ABl. 2010, S. 590)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:03.08.2010 Inkrafttreten01.10.2010 Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 590 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 23. Juni 2010 (Brem.ABl. 2010, S. 590)" juris-Abkürzung: GymGesLAGeoMAfAnl BR Ausfertigungsdatum: 23.06.2010 Gültig ab: 01.10.2010 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2010, 590 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 23. Juni 2010 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung, 2. Klausur, 3. Hausarbeit, 4. schriftliche Ausarbeitung, 5. Abschlussübung inklusive schriftlicher Dokumentation 6. Praktikumsbericht. (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. Einzelansicht Seitenanfang § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung (1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010 im Studiengang „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen das Studienfach Geographie beginnen und die ein Bachelorstudium an der Universität Bremen nach der Prüfungsordnung vom 11. Juli 2007 abgeschlossen haben oder die ein Bachelorstudium an einer anderen Universität abgeschlossen haben und für den Studiengang Geographie im Master of Education zugelassen wurden. (2) Studierende, die einen Bachelorabschluss an der Universität Bremen erworben haben und Geographie im Nebenfach nach der Prüfungsordnung vom 6. Juli 2005 studiert haben, studieren im Master of Education nach der Prüfungsordnung vom 11. November 2008. Studierende, die bis zum 30. September 2012 das Master of Education Studium nicht abgeschlossen haben, wechseln in die Prüfungsordnung vom 23. Juni 2010. Die Anerkennung erbrachter Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. (3) Die Prüfungsordnung vom 11. November 2008 tritt mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung vom 23. Juni 2010 außer Kraft. Absatz 2 bleibt davon unberührt. Genehmigt, Bremen, den 28. Juni 2010 Der Rektor der Universität Bremen Einzelansicht Seitenanfang [Tabellen] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geographie Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 wenn Geographie Fach B gemäß MPO § 2 Absatz 2 ist   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. M1L: Kartographie P 3 Einführung in die Kartographie MP   Klausur 2 V       GEO-LP1: Aufbaumodul Spezielle Physische Geographie I: Bodenkunde WP2 12 Grundlagen der Hydrologie MP   mündliche Prüfung oder Klausur 2 V       Bodenkunde   2 V       Regionale Bodenkunde     2 S     GEO-LP2: Aufbaumodul: Regionale Physische Geographie WP2 12 Landschaftszonen der Erde im Vergleich MP   mündliche Prüfung 2 V       Physische Geographie von Norddeutschland   2 S       Mineralische und Energie- Rohstoffe in Niedersachsen     2 S     H1: Gesellschaft, Umwelt, Raum WP2 12 Sozialökologie MP   mündliche Prüfung 2 V       Kommunikation, Verkehr, Siedlungsstruktur 2 K       H4: Stadt- und Regionalentwicklung WP2 12 Geographien der Globalisierung und Regionalisierung MP   mündliche Prüfung   2 V     Fallstudien aus Europa und Nordamerika     2 S     FD 1: Entwicklung, Konzepte und Methoden des Geographieunterrichts P 6 Entwicklung und Konzepte des Geographieunterrichts TP 3 Klausur 2 V       Unterrichtsmethoden im Geographieunterricht TP 3 Referat   2 S     FD2: Praxis des Geographieunterrichts P 9 Analyse und Planung von Geographieunterricht TP 4,5 schriftliche Ausarbeitung 2 X       Begleitung und Auswertung des Schulpraktikums TP 4,5 Mündliche Prüfung   2 X     M2: Geographische Informationssysteme 1 (GIS 1) P 6 Einführung in die Arbeit mit einem Geographischen Informationssystem MP 6 Abschlussübung     2 Ü   FD 3: Gegenstände, Methoden und Bedingungen des Geographieunterrichts P 13 Gegenstände des Geographieunterrichts I MP   Hausarbeit     2 K   Gegenstände des Geographieunterrichts II       2 K   Prinzipien und Methoden geographischen Unterrichts         2 K Bedingungen geographischen Lehrens u. Lernens         2 K Ex: Große Exkursion P 9 Regionale Geographie der Exkursionsregion MP   mündl. Prüfung oder schriftliche Ausarbeitung     2 S   Große Exkursion (mind. 10 Tage)       Ex   FD 4: Abschlussmodul P 21 Forschungspraktikum Geographisches Lernen als Forschungsgegenstand MP 6 Masterarbeit       2 X Kolloquium für Masterkandidaten       2 X Masterarbeit 15       X Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, K = Kurs, Ex = Exkursion P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/ TP: Modulprüfung/ Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geographie Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Geographie das Fach A gemäß MPO § 2 Absatz 2 ist   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. FD 3: Gegenstände, Methoden und Bedingungen des Geographieunterrichts P 13 Gegenstände des Geographieunterrichts I MP   Nein Hausarbeit     2 K       Gegenstände des Geographieunterrichts II             2 K         Prinzipien und Methoden geographischen Unterrichts               2 K       Bedingungen geographischen Lehrens u. Lernens               2 K Abschlussmodul P 21 Forschungspraktikum Geographisches Lernen als Forschungsgegenstand MP 6 Nein Masterarbeit       2 X       Kolloquium für Masterkandidaten               2 X       Masterarbeit   15           X Insgesamt erforderliche CP: Wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Geographie erbracht werden: 34 CP Wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Studierende belegen ein LP-Modul falls im Bachelor ein H-Modul studiert wurde bzw. umgekehrt 2 Studierende belegen ein LP-Modul falls im Bachelor ein H-Modul studiert wurde bzw. umgekehrt 2 Studierende belegen ein LP-Modul falls im Bachelor ein H-Modul studiert wurde bzw. umgekehrt Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.