Sachsen

G zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

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Quellenkennung: 13786. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2013 Nr. 14, S. 794 Fsn-Nr.: 102-5 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 31. Oktober 2013

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Gesetz zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ Vom 6. Oktober 2013 Der Sächsische Landtag hat am 18. September 2013 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 (1) Dem am 14. Juni 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord (Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“) wird zugestimmt. (2) Der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ nach seinem Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 6. Oktober 2013 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.