Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 19356434-2b5d-4373-bb73-870cde43b9b2. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.03.2014 Fassung Gültig ab 11.10.2013

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.03.2014 Fassung Gültig ab 11.10.2013 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 11. März 2014   Nachdem am 10. Oktober 2013 alle Ratifikationsurkunden beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 8 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten.   Düsseldorf, den 11. März 2014   Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.