Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage 'Stollen Neufund' in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 26.02.1996 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 26.02.1996 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 77. Vom 26. Februar 1996 Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 7. Januar 1996/2. Februar 1996 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Stollen Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis, geschlossen. Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht. Düsseldorf, den 26. Februar 1996 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen In Vertretung Christiane Friedrich Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Stollen-Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft in Düsseldorf und dem Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit in Wiesbaden, wird gemäß § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926) und § 94 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1990 (GVBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GVBl. I S. 764) sowie Art. 1 und 7 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar/15. Februar 1974 (GV. NW. S. 674/SGV. NW. 202 - GVBl. I S. 273, 355) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Stollen Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis, und in Wilnsdorf, Kreis Siegen, ist das Regierungspräsidium Gießen. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft. Wiesbaden, den 2. Februar 1996 Für das Land Hessen Die Ministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit Nimsch Düsseldorf, den 7. Januar 1996 Für das Land Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Bärbel Höhn

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.