Bremen

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 294387. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.04.2025 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 778 Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 22. April 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 778)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.04.2025 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 778 Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 22. April 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 778)" juris-Abkürzung: TourMBacfPO BR 2025 Ausfertigungsdatum: 22.04.2025 Gültig ab: 01.10.2025 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2025, 778 Gliederungs-Nr: - Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom 22. April 2025 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 28. Juli 2025 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (Brem.GBl. S. 382), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27. Juni 2023 (Brem.ABl. S. 762) in der jeweils gültigen Fassung. § 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein theoretisches sowie ein praktisches Studiensemester im Ausland (integriertes Auslandsstudium), die Bachelorthesis und das Kolloquium. (2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens neunzig Leistungspunkten zulässig, darunter aus dem Modul „Internationales Management I“ (4.3), aus den Modulen „Management V: Personalmanagement, Organisationsentwicklung und Besondere Kulturwissenschaften“ (4.4), dem Modul „Auslandsvorbereitung“ (5.1) und aus allen Fremdsprachenmodulen der ersten vier Semester. Das Modul „Internationales Management II: Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum“ (6.5) kann aufgrund inhaltlicher Verknüpfung sinnvoll nur nach erfolgreichem Abschluss der im Ausland erbrachten Module 5.2 bis 6.4 belegt werden. (3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang beträgt 210 Leistungspunkte. § 2 Praktisches Studiensemester / Auslandsstudium (1) Das Auslandsstudium ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Es findet in der Regel im 5. und 6. Semester im Ausland statt und besteht aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Studiensemester. (2) Die Studierenden wählen an der ausländischen Hochschule Module, welche dem dritten Semester oder höheren Semestern zugeordnet sein sollen. Die Module sollen den in Anlage 1 für das Auslandsstudium ausgewiesenen Themenbereichen entsprechen. Hierüber sollen die Studierenden mit dem Prüfungsausschuss eine Lernvereinbarung abschließen. (3) Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerechneten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizierten Bayerischen Formel übernommen und im Zeugnis ausgewiesen, jedoch nicht in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. (4) Das praktische Auslandsstudiensemester hat eine Dauer von mindestens 20 Wochen und besteht aus einem Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution der Tourismuswirtschaft oder mit Tourismusbezug. (5) Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können das praktische Studiensemester in inländischen Betrieben absolvieren. § 3 Prüfungsleistungen (1) Anzahl, Form und Umfang der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. (2) Die Prüfungsleistungen werden in den im AT-BPO genannten Formen erbracht. (3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit). § 4 Bachelorthesis und Kolloquium (1) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt neun Wochen. (2) Die Bachelorthesis ist in zwei gedruckten gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich in elektronischer Form abzugeben. (3) Die Bachelorthesis ist in einem Kolloquium zu verteidigen. § 5 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 15 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums zu 80 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1. § 6 Bachelorgrad Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“). § 7 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2025/2026 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 26. April 2021 (Brem.ABl. S. 600, berichtigt Brem.ABl. 2022 S. 875), außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Studierende, welche das Studium vor dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Wintersemesters 2028/2029. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Anlage 1 Anlage 1: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung Module bzw. Lehrveranstaltungen SWS1 ECTS2 Benotete Prüfungsleistungen3 Unbenotete Prüfungsleistungen4 1.1 Management I: Einführung in die Tourismus- und Managementlehre   6 KL   1.1.1 Einführung in die Tourismus- und Managementlehre 4       1.1.2 Modulbezogene Übung 1       1.2 BWL I und Learners’ Company I: Grundlagen der BWL und Einführung in die Learners' Company   6     1.2.1 Grundlagen der BWL 2   KL   1.2.2 Einführung in die Learners' Company 2   R   1.2.3 Modulbezogene Übung 1       1.3 Quantitative Methoden: Wirtschafts- und Finanzmathematik/ Statistik   6 KL   1.3.1 Wirtschafts- und Finanzmathematik/ Statistik 4       1.3.2 Modulbezogene Übung 1       1.4 Grundlagen Sozialer Kompetenzen: Psychologie, Rhetorik und Kommunikation   6 PF   1.4.1 Psychologie 2       1.4.2 Rhetorik und Kommunikation 2       1.4.3 Modulbezogene Übung 1       1.5 Fremdsprachen I: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch   6   KL oder PF 1.5.1 Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4       2.1 Management II: Strategisches Management und Marketing im Tourismus   6 KL   2.1.1 Strategisches Management und Marketing im Tourismus 4       2.1.2 Modulbezogene Übung 1       2.2 BWL II: Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling   6 PF   2.2.1 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling 4       2.2.2 Modulbezogene Übung 1       2.3 VWL: Mikroökonomie, Makroökonomie und Internationale Wirtschaftsbeziehungen   6 KL   2.3.1 Mikroökonomie, Makroökonomie und Internationale Wirtschaftsbeziehungen 4       2.3.2 Modulbezogene Übung 1       2.4 Nationales und internationales Wirtschaftsrecht   6 KL   2.4.1 Nationales und internationales Wirtschaftsrecht 4       2.4.2 Modulbezogene Übung 1       2.5 Fremdsprachen II: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch   6   KL oder PF 2.5.1 Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4       3.1 Management III: Marktforschung und Marketing im Tourismus   6 HA, PA oder PF   3.1.1 Marktforschung und Marketing im Tourismus 4       3.1.2 Modulbezogene Übung 1       3.2 BWL III: Investition, Finanzierung, Steuern und Bilanzierung   6 KL   3.2.1 Investition, Finanzierung, Steuern und Bilanzierung 4       3.2.2 Modulbezogene Übung 1       3.3 Digitalisierung - Informationssysteme & E-Business im Tourismus   6 HA, PA oder PF   3.3.1 Digitalisierung - Informationssysteme & E-Business im Tourismus 4       3.3.2 Modulbezogene Übung 1       3.4 Umweltbewusstsein und gesellschaftliche Verantwortung: Nachhaltige Entwicklung, Ethik und Corporate Social Responsibility   6 MP, R, PR, HA oder KL5   3.4.1 Nachhaltige Entwicklung, Ethik und Corporate Social Responsibility 4       3.4.2 Modulbezogene Übung 1       3.5 Fremdsprachen III: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch   6   KL oder PF 3.5.1 Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4       4.1 Management IV: Operations Management im Tourismus   6 B, HA, MP, PA, PF, PR oder R   4.1.1 Operations Management im Tourismus 4       4.1.2 Modulbezogene Übung 1       4.2 Learners' Company II: Praxisbezogenes Projekt   6 PA   4.2.2 Praxisbezogenes Projekt 4       4.2.3 Modulbezogene Übung 1       4.3 Internationales Management I: Internationales und interkulturelles Management im Tourismus   6 MP, R, PR, HA oder PF5   4.3.1 Internationales und interkulturelles Management im Tourismus 4       4.3.2 Modulbezogene Übung 1       4.4 Management V: Personalmanagement, Organisationsentwicklung und besondere Kulturwissenschaften   6     4.4.1 Personalmanagement und Organisationsentwicklung 2   MP, R, PR oder PF5   4.4.2 Besondere Kulturwissenschaften 2   MP, R, PR oder PF5   Modulbezogene Übung 1       4.5 Fremdsprachen IV: Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch   6   MP 4.5.1 Spanisch oder Französisch oder Portugiesisch oder Indonesisch 4       5.1 Auslandsvorbereitung: Tourismuswissenschaft und Tourismuswirtschaft   6 MP, R, PR oder HA   5.1.1 Lehre, Forschung und Campuskultur; Unternehmenskultur 4       5.1.2 Modulbezogene Übung 1       5.2 Auslandsstudium I: Tourismusmanagement   6     5.2.1 Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Tourismusmanagement         5.3 Auslandsstudium II: Kulturwissenschaften   6     5.3.1 Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Kulturwissenschaften         5.4 Auslandsstudium III: Tourismusgeografie   6     5.4.1 Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Tourismusgeografie         5.5 Auslandsstudium IV: Freies Wahlmodul   6     5.5.1 Obligatorisches aber freies Wahlmodul         6.1 Auslandspraktikum   24     6.2 Internationales Management II: Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum   6   B, HA und PR 6.2.1 Reflexion internationaler und interkultureller Aspekte im Auslandsstudium und -praktikum 4       6.2.2 Modulbezogene Übung 1       7.1 Entrepreneurship - Startups im Tourismus   6 R, PA od. HA   7.1.1 Entrepreneurship - Startups im Tourismus 4       7.1.3 Modulbezogene Übung 1       7.2 Wahlpflichtmodul (WPM) I6   6 R, MP, PR, HA od. KL   7.2.1 Wahlpflichtveranstaltung 4       7.2.2 Modulbezogene Übung 1       7.3 Wahlpflichtmodul (WPM) II6   6 R, MP, PR, HA od. KL   7.3.1 Wahlpflichtveranstaltung 4       7.3.2 Modulbezogene Übung 1       7.4 Bachelorprojekt   6   HA, MP, PR oder PA 7.4.1 Bachelorprojekt 4       7.4.2 Modulbezogene Übung 1       7.5 Bachelorthesis   6 BT und MP   7.5.1 Bachelorthesis-Seminar 4       Summe 130 210     Katalog der Wahlpflichtmodule für WPM I und WPM II     7.6 Stadtmarketing und Destinationsmanagement / City Marketing and Destination Management   (6)     7.6.1. Stadtmarketing und Destinationsmanagement / City Marketing and Destination Management (4)       Modulbezogene Übung (1)       7.7 Eventmanagement   (6)     7.7.1. Eventmanagement (4)       7.7.2. Modulbezogene Übung (1)       7.8 Airport- und Airlinemanagement / Airport and Airline Management   (6)     7.8.1. Airport- und Airlinemanagement / Airport and Airline Management (4)       7.8.2. Modulbezogene Übung (1)       7.9 Sport- und Gesundheitsmanagement / Sports and Health Management   (6)     7.9.1. Sport- und Gesundheitsmanagement / Sports and Health Management (4)       7.9.2. Modulbezogene Übung (1)       7.10 Hotel Management und Resort Planung / Hotel Management and Resort Planning   (6)     7.10.1. Hotel Management und Resort Planung / Hotel Management and Resort Planning (4)       7.10.2. Modulbezogene Übung (1)       7.11 Kulturpolitik und -management / Cultural Policy and Management   (6)     7.11.1. Kulturpolitik und -management / Cultural Policy and Management (4)       7.11.2. Modulbezogene Übung (1)       7.12 Aktuelle Themen / Contemporary Issues   (6)     7.12.1. Aktuelle Themen (4)       7.12.2. Modulbezogene Übung (1)       7.13 Inszenierung von Erlebniswelten / Staging of Worlds of Experience   (6)     7.13.1. Inszenierung von Erlebniswelten / Staging of Worlds of Experience (4)       7.13.2. Modulbezogene Übung (1)       7.14 Public Relations und Journalstik / Public Relations and Journalism   (6)     7.14.1. Public Relations und Journalistik / Public Relations and Journalism (4)       7.14.2. Modulbezogene Übung (1)       7.15 Wirtschafts- und Tourismusgeografie / Economic and Tourism Geography   (6)     7.15.1. Wirtschafts- und Tourismusgeografie / Economic and Tourism Geography (4)       7.15.2. Modulbezogene Übung (1)       7.16 Tourismus in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit / International Cooperation and Tourism in Emerging/ Developing Nations   (6)     7.16.1. Tourismus in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit / International Cooperation and Tourism in Emerging/ Developing Nations (4)       7.16.2. Modulbezogene Übung (1)       7.17 Lebensqualität und Nachhaltiger Konsum / Quality of Life and Sustainable Consumption   (6)     7.17.1. Lebensqualität und Nachhaltiger Konsum / Sustainable Consumption and Quality of Life (4)       7.17.2. Modulbezogene Übung (1)       7.18 Wahlmodul   (6)     7.18.1. Wahlmodul (4)       7.18.2. Modulbezogene Übung (1)       Fußnoten 1 Semesterwochenstunden. 2 Leistungspunkte nach ECTS. 3 Prüfungsformen: B - Bericht; BT - Bachelorthesis; FS - Fallstudie; HA - Hausarbeit; KL - Klausur; MP - mündliche Prüfung/Kolloquium; PA - Projektarbeit; PF - Portfolio; PR - Präsentation; R - schriftlich ausgearbeitetes Referat. 4 Unbenotete Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. 5 In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden. 5 In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden. 5 In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden. 5 In diesen Modulen können maximal zwei der vorgesehenen Prüfungsformen ausgewählt werden, die sich unterscheiden müssen. Bei zwei vorgesehenen Prüfungsformen soll der Umfang der Prüfungen angemessen reduziert werden. 6 In den Modulen 7.2 und 7.3 sind Module oder Veranstaltungen im Umfang von insgesamt zwölf Leistungspunkten zu belegen; die freie Wahl (Modul 7.18) ist zweimal gegeben. 6 In den Modulen 7.2 und 7.3 sind Module oder Veranstaltungen im Umfang von insgesamt zwölf Leistungspunkten zu belegen; die freie Wahl (Modul 7.18) ist zweimal gegeben.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.