Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: a3644add-b77f-46d2-88d4-60929295ea5b. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2011 S. 394 Ausfertigungsdatum 19.08.2011 Fassung Gültig ab 01.09.2026

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Originaldateien und Anlagen

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17 (GV. NRW. S. 706), in Kraft getreten am 24. August 2017. Von einem Abdruck der Anlagen 1 und 2 wurde abgesehen; die verbindlichen Anlagen sind nur in der elektronischen Version des entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblattes des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) und in der Sammlung aller geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW) veröffentlicht (https://recht.nrw.de). Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 35b Übergangsvorschriften Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 35b eingefügt durch Verordnung vom 18. September 2014 (GV. NRW. S. 534), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. September 2014; Neu gefasst durch Verordnung vom 17. August 2017 (GV. NRW. S. 706), in Kraft getreten am 24. August 2017. Für Beamtinnen und Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften der Ausbildungsverordnung mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst Land vom 19. August 2011 (GV. NRW. S. 394), die durch Verordnung vom 18. September 2014 (GV. NRW. S. 534) geändert worden ist, fort. Teil 5 Schlussvorschriften Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 36 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Geändert durch Verordnung vom 18. September 2014 (GV. NRW. S. 534), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. September 2014. Diese Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft.  Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ausbildungsverordnung mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst Land vom 26. Oktober 1981 (GV. NRW. S. 644) außer Kraft.   Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.