Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 66497. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.06.1993 Inkrafttreten08.06.1993 Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 153 Gliederungsnummer:223-g-2 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 153)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.06.1993 Inkrafttreten08.06.1993 Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 153 Gliederungsnummer:223-g-2 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 153)" juris-Abkürzung: FernUSGStVtrGÄndG BR Ausfertigungsdatum: 18.05.1993 Gültig ab: 08.06.1993 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1993, 153 Gliederungs-Nr: 223-g-2 Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen Vom 16. Februar 1978 Vom 18. Mai 1993 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem in Hessen am 4. Dezember 1991 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 16. Februar 1978 über das Fernunterrichtswesen (Brem.GBl. S. 186 - 223-g-1) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel III für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben. Bremen, den 18. Mai 1993 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.