Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 296973. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.09.2017 Inkrafttreten30.06.2025 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 397 Gliederungsnummer:221-a-4 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen vom 26. September 2017 (Brem.GBl. 2017, S. 397), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.09.2017 Inkrafttreten30.06.2025 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 397 Gliederungsnummer:221-a-4 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen vom 26. September 2017 (Brem.GBl. 2017, S. 397), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674)" juris-Abkürzung: HSchulQSAkkrStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 26.09.2017 Gültig ab: 29.09.2017 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2017, 397 Gliederungs-Nr: 221-a-4 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen Vom 26. September 2017 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 (1) Dem am 1. Juni 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.* Fußnoten * [Gemäß Bekanntmachung vom 15. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 11) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.] Artikel 2 Soweit die Länder durch Artikel 4 und Artikel 16 Absatz 2 des Staatsvertrages ermächtigt werden, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln, erlässt diese Rechtsverordnungen die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 26. September 2017 Der Senat

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.