Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen am Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: f00f365f-8f88-415c-ad32-3e5c0af432d4. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.05.2010 Fassung Gültig ab 04.06.2010

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.05.2010 Fassung Gültig ab 04.06.2010 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Vom 14. Mai 2010   Nachdem die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen am 5. Mai 2010 bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt wurde und hinsichtlich der übrigen Vertragspartner (Land Mecklenburg-Vorpommern, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Niedersachsen, Land Schleswig-Holstein) die innerstaatlichen Voraussetzungen zum Inkrafttreten vorlagen, trat der Staatsvertrag gemäß seines § 4 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in Kraft.   Düsseldorf, den 14. Mai 2010     Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Jürgen  R ü t t g e r s (L. S.)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.