Bremen

Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 66271. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.07.2014 Inkrafttreten29.07.2014 Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 343 Gliederungsnummer:752-d-3 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 343)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.07.2014 Inkrafttreten29.07.2014 Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 343 Gliederungsnummer:752-d-3 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 343)" juris-Abkürzung: EnWGVwAbkG BR 2014 Ausfertigungsdatum: 22.07.2014 Gültig ab: 29.07.2014 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2014, 343 Gliederungs-Nr: 752-d-3 Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz Vom 22. Juli 2014 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 18. März 2014 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Das Abkommen tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 1 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Bremen, den 22. Juli 2014 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.