Bremen
Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz)
Quellenkennung: 296503. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.09.2020 Inkrafttreten30.06.2025 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 956 Zitiervorschlag: "Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) vom 22. September 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 956), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674)"
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