Brandenburg

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr (Überwachungszuständigkeitsverordnung - ÜbZustV)

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Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr (Überwachungszuständigkeitsverordnung - ÜbZustV) vom 29. Juli 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 25], S.454) zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 45])

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Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr (Überwachungszuständigkeitsverordnung - ÜbZustV) vom 29. Juli 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 25], S.454) zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 45]) Auf Grund des § 47 Abs. 3a des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I S. 266) verordnet der Minister des Innern: § 1 Die in der Anlage aufgeführten örtlichen Ordnungsbehörden der amtsfreien Gemeinden und Ämter sind für ihr jeweiliges Gebiet an Gefahrenstellen unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörde zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung. § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Überwachungszuständigkeitsverordnung vom 26. August 2003 (GVBl. II S. 481), geändert durch Verordnung vom 14. Oktober 2004 (GVBl. II S. 837), außer Kraft. Potsdam, den 29. Juli 2005 Der Minister des Innern Jörg Schönbohm Anlage Landkreis Dahme-Spreewald Gemeinde Schönefeld Landkreis Havelland Stadt Falkensee Landkreis Märkisch-Oderland Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin Landkreis Oberhavel Stadt Hennigsdorf Gemeinde Birkenwerder Gemeinde Glienicke-Nordbahn Landkreis Potsdam-Mittelmark Stadt Teltow Landkreis Spree-Neiße Amt Burg (Spreewald) Stadt Drebkau Gemeinde Kolkwitz Gemeinde Neuhausen-Spree Amt Peitz Landkreis Teltow-Fläming Stadt Ludwigsfelde Landkreis Uckermark Stadt Prenzlau

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.