Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-03

Quellenkennung: gazette-2026-064. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 3. August 2026 Nummer 64 Niedersächsische Verordnung über die Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) Vom 16. Juli 2026 Aufgrund des § 33 c Satz 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 2022 (Nds. GVBl. S. 468), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 44), wird verordnet: §1 Allgemeines (1) 1Jagdausübungerechtigten wird nach Maßgabe der §§ 2 und 3 Abs. 1 und 4 sowie des § 4 eine pau- schale Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Schwarzwildbestand gewährt. 2Hundeführerinnen und Hundeführern wird nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 und 4 eine pauschale Aufwandsentschädigung für den Einsatz von brauchbaren, geprüften Jagdhunden gewährt. (2) 1Die Aufwandsentschädigung wird gemäß § 33 c Satz 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) nur nach Maßgabe des Haushaltsplans gewährt. 2Sie wird nur gewährt, wenn eine Entschädigung nicht aus anderen Vorschriften geleistet wird. (3) Eine Aufwandsentschädigung nach den §§ 2 und 3 Abs. 1 sowie nach § 4 wird Körperschaften, Anstal- ten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristischen Personen des privaten Rechts, deren Kapital- vermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts befindet oder die zum überwiegenden Teil von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts getragen werden, nicht gewährt. §2 Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendet aufgefundenem und von erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild (1) 1Der oder dem Jagdausübungsberechtigten wird auf Antrag für die Beprobung eines Stückes Schwarz- wild, das in ihrem oder seinem in Niedersachsen gelegenen Jagdbezirk verendet aufgefunden wurde oder das in einem solchen Jagdbezirk erlegt wurde und auf eine Erkrankung hinweisende Auffälligkeiten zeigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro gewährt. 2Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Beprobung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 der Schweinepest-Monitoring-Verordnung erfasst und das Stück Schwarzwild ordnungsgemäß entsorgt wurde. 3Erfolgt die Erfassung der Beprobung über eine vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellte Applikation, so beträgt die Aufwandsentschädigung 175 Euro. 4Für den Antrag ist der Vordruck der Anlage 1 zu verwenden. Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 2 (2) Die Aufwandsentschädigung wird erst ab einem Betrag von 175 Euro gewährt. §3 Aufwandsentschädigung bei revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild (1) 1Der oder dem Jagdausübungsberechtigten, in deren oder dessen Jagdbezirk eine revierübergreifende Bewegungsjagd auf Schwarzwild durchgeführt wird, wird auf Antrag für die Organisation der Jagd je Jagdtag eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro gewährt. 2Die Aufwandentschädigung wird für höchstens zwei Bewegungsjagden im Kalenderjahr gewährt. 3Eine Bewegungsjagd ist revierübergreifend, wenn die Jagd in zwei aneinandergrenzenden Jagdbezirken mit einer Gesamtfläche von mindestens 1 000 ha oder in mindestens drei aneinandergrenzenden Jagdbezirken durchgeführt wird. (2) 1Hundeführinnen und Hundeführern wird auf Antrag für jeden Tag, an dem sie mit einem brauchbaren, geprüften Jagdhund (§ 4 Abs. 2 Satz 1 NJagdG) an einer Bewegungsjagd teilnehmen, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Hund gewährt. 2Die Aufwandentschädigung wird auf Antrag der oder des Jagdausübungsberechtigten, in deren oder dessen Jagdbezirk die Hunde eingesetzt sind, an die oder den Jagdausübungsberechtigten ausgezahlt. 3Die oder der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den ausgezahlten Betrag unverzüglich an die Hundeführerin oder den Hundeführer weiterzuleiten. (3) Für den Antrag nach den Absätzen 1 und 2 ist der Vordruck der Anlage 2 zu verwenden. (4) Die Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 wird erst ab einem Betrag von insgesamt 500 Euro gewährt. §4 Aufwandsentschädigung für den Abschuss von Schwarzwild in Risikogebieten (1) 1Der oder dem Jagdausübungsberechtigten wird auf Antrag für den Abschuss eines Stückes Schwarz- wild in einem Risikogebiet eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro gewährt. 2Risikogebiete sind die durch die oberste Jagdbehörde festgelegten Gebiete, die an einen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Schweinepest- Verordnung festgelegten Sperrbezirk angrenzen. 3Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn das Stück Schwarzwild auf Trichinen beprobt oder an einen Betrieb des Einzelhandels oder eine Jägerin oder Jäger abgegeben wurde. 4Für den Antrag ist der Vordruck der Anlage 3 zu verwenden. (2) Die Aufwandsentschädigung wird erst ab einem Betrag von 150 Euro gewährt. §5 Zuständige Behörde, Zeitpunkt der Antragstellung 1Anträge auf Aufwandsentschädigung sind bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen. 2Die Anträge sind zwischen dem 1. Januar und 31. März des Jahres zu stellen, das auf die Durchführung der präventiven Maßnahme folgt. §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Hannover, den 16. Juli 2026 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Staudte Ministerin Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 3 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 4) Antrag 1) auf Aufwandsentschädigung für die Beprobung von verendet aufgefundenem und von erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Förderung Wunstorfer Landstraße 11 30453 Hannover Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Wohnort Ortsteil Telefonnummer (Festnetz) Telefonnummer (Mobil) E-Mail IBAN Ich bin jagdausübungsberechtigt im Jagdbezirk: Der Jagdbezirk liegt im Landkreis _______________, in der kreisfreien Stadt _______________ oder in der Region Hannover. ☐ Ein Nachweis über mein Jagdausübungsrecht in dem Jagdbezirk ist dem Antrag beigefügt. In dem Jagdbezirk ist/sind neben mir die folgende/n Person/en 2) jagdausübungsberechtigt. Sie haben mich durch ihre Unterschrift zur Antragstellung bevollmächtigt. Eine entsprechende Vollmacht ist im Original beigefügt. ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ 1) Bitte deutlich, mit Kugelschreiber und in Druckbuchstaben ausfüllen. 2) Im Bedarfsfall erweitern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 4 Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3) Antrag 1) auf Aufwandsentschädigung für die Organisation einer revierübergreifenden Bewegungsjagd und den Einsatz von brauchbaren, geprüften Jagdhunden bei einer solchen Jagd An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Förderung Wunstorfer Landstraße 11 30453 Hannover Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Wohnort Ortsteil Telefonnummer (Festnetz) Telefonnummer (Mobil) E-Mail IBAN Ich bin jagdausübungsberechtigt im Jagdbezirk: Der Jagdbezirk liegt im Landkreis _______________, in der kreisfreien Stadt _______________ oder in der Region Hannover. ☐ Ein Nachweis über mein Jagdausübungsrecht in dem Jagdbezirk ist dem Antrag beigefügt. In dem Jagdbezirk ist/sind neben mir die folgende/n Person/en 2) jagdausübungsberechtigt. Sie haben mich durch ihre Unterschrift zur Antragstellung bevollmächtigt. Eine entsprechende Vollmacht ist im Original beigefügt. _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ 1) Bitte deutlich, mit Kugelschreiber und in Druckbuchstaben ausfüllen. 2) Im Bedarfsfall erweitern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 5 A. Ich beantrage nach § 3 Abs. 1 und 4 Nds. ASPEntschädVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von __________ Euro ☐ für die Organisation einer revierübergreifenden Bewegungsjagd (Bewegungsjagd 1) am _________________ (Tag, Monat, Jahr) ☐ für die Organisation einer revierübergreifenden Bewegungsjagd (Bewegungsjagd 2) am _________________ (Tag, Monat, Jahr) Die Bewegungsjagd 1 ist in folgenden Jagdbezirken mit folgenden jagdausübungsberechtigen Personen durchgeführt worden: Lfd. Name und Vorname der in dem Unterschriften der jagdausübungs- Nr. 3) Jagdbezirk beteiligten Jagdbezirk Jagdaus- berechtigten Personen übungsberechtigten Personen 1 2 3 4 Die Bewegungsjagd 2 ist in folgenden Jagdbezirken mit folgenden jagdausübungsberechtigen Personen durchgeführt worden: Lfd. Name und Vorname der in dem Unterschriften der jagdausübungs- Nr. 4) Jagdbezirk beteiligten Bezirk jagdausübungs- berechtigten Personen berechtigten Personen 1 2 3 4 B. Ich beantrage nach § 3 Abs. 2 und 4 Nds. ASPEntschädVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von __________ Euro für den Einsatz von brauchbaren, geprüften Jagdhunden ☐ bei der Bewegungsjagd 1 ☐ bei den Bewegungsjagden 1 und 2. An der Bewegungsjagd 1 haben die folgenden brauchbaren, geprüften Jagdhunde der folgenden Hundeführinnen und Hundeführer teilgenommen: 3) Im Bedarfsfall erweitern. 4) Im Bedarfsfall erweitern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 6 Lfd. Bestätigung der Prüfung des Name des einge- Rasse Name, Vorname der Hunde- Nr. 5) Hundes als brauchbar durch Unter- setzten Hundes (Abk.) führerin oder des Hundefüh- schrift der Hundeführerin oder des rers Hundeführers 1 2 3 4 5 An der Bewegungsjagd 2 haben die folgenden brauchbaren, geprüften Jagdhunde der folgenden Hundeführinnen und Hundeführer teilgenommen: Lfd. Bestätigung der Prüfung des Nr. 6) Name des einge- Rasse Name, Vorname der Hunde- Hundes als brauchbar durch Unter- setzten Hundes (Abk.) führerin oder des Hundefüh- schrift der Hundeführerin oder des rers Hundeführers 1 2 3 4 5 Hinweis: Eine Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung und Verwaltung Ihres Antrags erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere auch Informationen über Ihre Betroffenenrechte, finden Sie im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de/Datenschutz. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. _________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift ) Im Bedarfsfall erweitern. 5 ) Im Bedarfsfall erweitern. 6 Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 7 Anlage 3 (zu § 4 Abs. 1 Satz 4) Antrag 1) auf Aufwandsentschädigung für den Abschuss von Schwarzwild in Risikogebieten An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Förderung Wunstorfer Landstraße 11 30453 Hannover Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Wohnort Ortsteil Telefonnummer (Festnetz) Telefonnummer (Mobil) E-Mail IBAN Ich bin jagdausübungsberechtigt im Jagdbezirk: Der Jagdbezirk liegt im Landkreis _______________, in der kreisfreien Stadt _______________ oder in der Region Hannover. ☐ Ein Nachweis über mein Jagdausübungsrecht in dem Jagdbezirk ist dem Antrag beigefügt. In dem Jagdbezirk ist/sind neben mir die folgende/n Person/en 2) jagdausübungsberechtigt. Sie haben mich durch ihre Unterschrift zur Antragstellung bevollmächtigt. Eine entsprechende Vollmacht ist im Original beigefügt. ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ Ich beantrage nach § 4 Nds. ASPEntschädVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ___________ Euro für den Abschuss von ___________ Stücken Schwarzwild in einem Risikogebiet. 1) Bitte deutlich, mit Kugelschreiber und in Druckbuchstaben ausfüllen. 2) Im Bedarfsfall erweitern. Nds. GVBl. 2026 Nr. 64 vom 3. August 2026 Seite 8 Der Abschuss erfolgte in einem Gebiet, das die oberste Jagdbehörde am __________ (Tag, Monat, Jahr) als Risikogebiet festgelegt hat. Dem Antrag sind für jedes erlegte Stück Schwarzwild ☐ der Wildursprungsschein und ☐ ein Nachweis über die erfolgte Beprobung auf Trichinen oder über die Abgabe an einen Betrieb des Einzelhandels oder eine Jägerin oder einen Jäger im Original oder in Kopie beigefügt. Hinweise: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt entsprechend der Mitteilungsverordnung ab einem Jahres- betrag von 1 500 Euro die Zahlungen dem Finanzamt mit. Eine Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung und Verwaltung Ihres Antrags erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere auch Informationen über Ihre Betroffenenrechte, finden Sie im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de/Datenschutz. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. ______________________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.