Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Spanisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 86037. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 848) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 183 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Spanisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 183), zuletzt geändert durch Ordnung vom 27. August 2010 (Brem.ABl. S. 848)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 848) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 183 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Spanisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 183), zuletzt geändert durch Ordnung vom 27. August 2010 (Brem.ABl. S. 848)" juris-Abkürzung: GymGesLAMASpfAnl BR Ausfertigungsdatum: 25.09.2008 Gültig ab: 23.01.2009 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 183 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Spanisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 25. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 848) § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. § 3 Studienverlauf Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder spanischer Sprache gehalten. § 4 Prüfungsvorleistungen Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden: a) Kurzpräsentationen im Umfang von max. 15 Minuten, b) Sitzungsvorbereitungen und -moderationen, c) Sitzungsprotokolle im Umfang von ca. 6 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), d) schriftliche Beiträge zu einzelnen Sitzungen (z.B. Thesenpapiere) im Umfang von ca. 6 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), e) schriftliche Hausaufgaben in einem Gesamtumfang von ca. 20 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), f) schriftliche Tests von max. 60 Minuten (z.B. zur Überprüfung der Lektürekenntnis der Primär- und Sekundärliteratur oder zur Überprüfung fremdsprachiger Fertigkeiten), g) schriftliche Berichte (z.B. über Selbstlernaktivitäten im Bereich des autonomen Fremdsprachenlernens). § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: a) schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) mit einer Dauer von max. 90 Minuten, b.) schriftliche Hausarbeiten im Umfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), c) mündliche Einzelprüfungen mit einer Dauer von ca. 30 Minuten, d) schriftliche Seminarbeiträge (z.B. in Form von strukturierten Exposés für die anderen Veranstaltungsteilnehmerinnen/Veranstaltungsteilnehmer zu einem ausgewählten Aspekt des Veranstaltungsthemas) im Umfang von ca. 10 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), e) mündliche Referate von ca. 30 Minuten Dauer, f) einer schriftlichen Ausarbeitung zu einem mündlichen Referat im Umfang von ca. 20 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), g) schriftlich zu dokumentierende Projektarbeiten (z.B. Korpusanalysen, Durchführung von Befragungen, Auswertung von Internetseiten, Filmanalysen usw.) im Umfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), h) multimediale Präsentationen in einem Umfang, der dem Arbeitsaufwand für eine schriftliche Hausarbeit im Sinne von b entspricht, i) lehrveranstaltungsbezogene Textproduktionsaufgaben (z.B. Essays oder Schreibaufgaben zur Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz) in einem Gesamtumfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge). (2) Prüfungen nach Absatz 1 werden als Einzelprüfungen erbracht. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung (1) Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. (2) Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Tabelle 1a nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen sind. § 8 Masterarbeit und Kolloquium (1) Die Masterarbeit wird in deutscher oder mit Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers in spanischer Sprache erstellt. (2) Die Masterarbeit ohne Anhänge soll einen Umfang von 40 Seiten (ca. 16 000 Wörter) nicht unter- und einen Umfang von 60 Seiten (24 000 Wörter) nicht überschreiten. (3) Die Erstgutachterin/Der Erstgutachter der Masterarbeit ist die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit. Betreuerin/Betreuer von Masterarbeiten im Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitgutachterinnen/Zweitgutachter sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis, in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität sind, zulassen. (4) Die Masterarbeit ist fristgemäß in drei gedruckten und gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt einzureichen; zusätzlich ist eine elektronische Fassung (in den Formaten .pdf, .doc, .rtf) einzureichen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Spanisch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Spanisch Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist (Aufbau des Nebenfachs). Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsvorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. B1.1: Aufbaumodul Linguistik des Spanischen WP2 9 Lehrveranstaltung TP 4 Ja Gem. § 5 2 S       Betreute Selbststudieneinheit TP 5 Nein         B1.2 Aufbaumodul Linguistik - Sprache und Beruf WP 9 Lehrveranstaltung + Betreute Selbststudieneinheit MP 9 Nein Gem. § 5         B1.1: Aufbaumodul Linguistik des Spanischen WP2 9 Lehrveranstaltung TP 4 Ja Gem. § 5 2 S       Betreute Selbststudieneinheit TP 5 Nein         B1.2 Aufbaumodul Linguistik - Sprache und Beruf WP 9 Lehrveranstaltung + Betreute Selbststudieneinheit MP 9 Nein Gem. § 5         B2: Aufbaumodul Literaturwissenschaft WP2 9 Lehrveranstaltung TP 4 Ja Gem. § 5 2 S       Betreute Selbststudieneinheit 5 Nein         C3: Profilmodul Sprachpraxis P 4 Thematische Einheiten/Übersetzung MP 4 Ja Gem.§ 5 2 S 2 S     C4 Portfolio und Techniken des mündlichen Vortrags P 5 Portfolio und Techniken des mündlichen Vortrags MP 5 Ja       2 S 2 S (altern ativ) C1a: Profilmodul Linguistik I WP3 6 Arbeitsbereiche der Linguistik I MP 6 Ja Gem.§ 5     2 S   C1b: Profilmodul Linguistik II 6 Arbeitsbereiche der Linguistik II MP   Ja Gem.§ 5       2 S C2a Literaturwiss. Profilmodul I 6 Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart MP 6 Ja Gem. § 5     2 S   C2b Literaturwiss. Profilmodul II 6 Literatur und Filmtheorie MP 6 Ja Gem. § 5       2 S FD1: Didaktische Grundlagen des Spanischunterrichts P 9 Grundkurs MP 9 Ja Gem. § 5 2 S       Übung 2 S       Seminar   2 S     FP: Fachdidaktisches Praxismodul P 6 Workshop: Ziele und Methoden im Spanischunterricht MP 6 nein Gem.§ 5 1 S       Kompaktseminar: „Exemplarische Themenkomplexe der Unterrichtsdurchführung“ 1 S       FD2: Handlungs- und Bewertungskompetenz für den Spanischunterricht P 7 Seminar MP 7 Ja Gem.§ 5     2 S   Übung     2 S   FD3: Lernbedingungen und Innovationen im Spanischunterricht P 6 Leseliste MP 6 Ja Gem.§ 5         Lektürekurs       1 S Seminar       2 S Abschlussmodul WP 21 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit         Masterarbeit (mit Forschungskolloquium,) 15     x 1 S Insgesamt erforderliche CP:   wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Spanisch erbracht werden: 79 CP wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 58 CP Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 1a Der erfolgreiche Abschluss von ... ist Voraussetzung für die Belegung von... Modul FD1 Modul FD2 Modul FD1 Modul FD3 einem Auslandsaufenthalt von insgesamt mindestens 4 Monaten Dauer in einem spanischsprachigen Land (der auch während des Bachelorstudiums oder zwischen Bachelorstudium und Masterstudium erbracht worden sein kann) Modul C4 Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Spanisch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Spanisch das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsvorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. FD2: Handlungs- und Bewertungskompetenz für den Spanischunterricht P 7 Seminar MP 7 Ja Schriftliche Hausarbeit   2 S     Übung   2 S     FD3: Lernbedingungen und Innovationen im Spanischunterricht P 6 Leseliste MP 6 Ja Mündliches Kolloquium         Lektürekurs 1 S   1 S (altern ativ 1. Sem.)   Seminar 2 S   2 S (altern ativ 1. Sem.)   Abschlussmodul WP 21 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit     x 1 S Masterthesis (mit Forschungskolloquium, wenn Thesis in der Fremdsprachendidaktik erbracht wird) 15     Insgesamt erforderliche CP: wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Spanisch erbracht werden: 34 CP wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Zu belegen ist das B-Modul, das noch nicht in der BA-Phase erfolgreich absolviert worden ist. 2 Zu belegen ist das B-Modul, das noch nicht in der BA-Phase erfolgreich absolviert worden ist. 2 Zu belegen ist das B-Modul, das noch nicht in der BA-Phase erfolgreich absolviert worden ist. 3 Studierende belegen in diesem WP-Bereich 2 Module im Umfang von jeweils 6 CP. Die Module können frei kombiniert werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.