Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

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Quellenkennung: d7c06007-d370-46a1-b2fe-9a1d07d9f24c. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 13.03.2001 Fassung Gültig ab 01.04.2001

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 13.03.2001 Fassung Gültig ab 01.04.2001 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 13. März 2001 Nachdem die von dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 20. Dezember 200/1. März 2001 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Abs.1 am 1. April 2001 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.