Bremen

Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen

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Quellenkennung: 67785. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:29.04.1958 Inkrafttreten30.04.1958 Fundstelle Brem.GBl. 1958, S. 42 Gliederungsnummer:113-b-5 Zitiervorschlag: "Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen vom 1. April 1958 (Brem.GBl. 1958, S. 42)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:29.04.1958 Inkrafttreten30.04.1958 Fundstelle Brem.GBl. 1958, S. 42 Gliederungsnummer:113-b-5 Zitiervorschlag: "Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen vom 1. April 1958 (Brem.GBl. 1958, S. 42)" juris-Abkürzung: IKKLVSiegelErl BR Ausfertigungsdatum: 01.04.1958 Gültig ab: 30.04.1958 Dokumenttyp: Erlass Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1958, 42 Gliederungs-Nr: 113-b-5 Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen Vom 1. April 1958 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen, Bremen, Am Dobben 107, das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen. Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 1. und bekanntgemacht am 29. April 1958. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.