Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Kennzeichnung gesperrter Flächen nach dem Landesnaturschutzgesetz vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist

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Quellenkennung: 0fbdac84-c630-443f-9267-0c0fbbe22368. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.09.1976 Fassung Gültig ab 25.11.2016

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.09.1976 Fassung Gültig ab 25.11.2016 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 791. Vom 8. September 1976 Auf Grund von § 54 Abs. 3 des Landschaftsgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), werden die nachfolgenden Muster der bei der Sperrung von Flächen zu verwendenden Schilder bekanntgegeben: Muster 1 (Abb. 1) Schild für die Sperrung von Wegen für das Betreten   Symbol: weiße Hand auf grünem Grund   Aufschrift:   BITTE   nicht betreten   Dieser Weg ist mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gesperrt. Muster 2 (Abb. 2) Schild für die Sperrung von Flächen für das Betreten   Symbol: wie Muster 1   Aufschrift:   BITTE   nicht betreten   Diese Fläche ist mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gesperrt. Muster 3 (Abb. 3) Schild für die Sperrung von Wegen für das Reiten   Symbol: wie Muster 1   Aufschrift:   BITTE   nicht reiten   Dieser Weg ist mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gesperrt. Muster 4 (Abb. 4) Schild für die Sperrung von Wegen für das Betreten und Reiten   Symbol: wie Muster 1   Aufschrift:   BITTE   nicht betreten   und nicht reiten   Dieser Weg ist mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gesperrt. Form, Farbe und Gestaltung der Sperrschilder gehen aus den Abbildungen 1 bis 4 hervor. Berichtspflicht Über die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2008 zu berichten. Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.