Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 45a6cd40-66a7-4040-bb47-bc0064cdbbb9. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.01.1977 Fassung Gültig ab 01.01.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.01.1977 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 300. Vom 17. Januar 1977 Bis zum Ablauf des 31. Dezember 1976 sind dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer - Bekanntmachung vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 472) - die ausgefertigten Bestätigungsurkunden der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zugegangen. Nach seinem Artikel 4 Abs. 3 ist das Abkommen damit für die genannten Länder am 1. Januar 1977 in Kraft getreten. Der Zeitpunkt des Beitritts der übrigen Länder zu dem Abkommen nach Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens wird gesondert bekanntgemacht. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.