Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 248542. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.02.2017 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert und Anlage 1 berichtigt durch Ordnung vom 23. Oktober 2024 (Brem.ABl. S. 1292; ber. S. 1312) Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 77, 1078; 2023, S. 1436 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) an der Universität Bremen vom 1. Februar 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 77, 1078; 2023, S. 1436), zuletzt § 2 geändert und Anlage 1 berichtigt durch Ordnung vom 23. Oktober 2024 (Brem.ABl. S. 1292; ber. S. 1312)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.02.2017 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert und Anlage 1 berichtigt durch Ordnung vom 23. Oktober 2024 (Brem.ABl. S. 1292; ber. S. 1312) Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 77, 1078; 2023, S. 1436 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) an der Universität Bremen vom 1. Februar 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 77, 1078; 2023, S. 1436), zuletzt § 2 geändert und Anlage 1 berichtigt durch Ordnung vom 23. Oktober 2024 (Brem.ABl. S. 1292; ber. S. 1312)" juris-Abkürzung: GeoVollBacfPO BR 2017 Ausfertigungsdatum: 01.02.2017 Gültig ab: 01.10.2017 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2017, 77, 1078; 2023, 1436 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) an der Universität Bremen Vom 1. Februar 2017 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 2 geändert und Anlage 1 berichtigt durch Ordnung vom 23. Oktober 2024 (Brem.ABl. S. 1292; ber. S. 1312) Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 1. Februar 2017 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 203), folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang und Abschlussgrad (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Geographie“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern. (2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird a) in der Studienrichtung Humangeographie der akademische Grad Bachelor of Arts (abgekürzt B. A.) oder b) in der Studienrichtung Physische Geographie der akademische Grad Bachelor of Science (abgekürzt B. Sc.) verliehen. Die Studienrichtungen müssen gemäß § 2 Absatz 3 absolviert werden. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Der Bachelorstudiengang ,,Geographie” wird als Vollfach-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO umfasst 36 oder 39 CP, je nach Belegung der Module im Wahlpflichtbereich. Näheres siehe Absatz 2 Buchstabe c. (2) Unabhängig von den Inhalten der jeweiligen Studienrichtung gliedert sich das Studium wie folgt: a) Pflichtbereich mit: - dem Modul Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium) mit 15 CP und - weiteren Pflichtmodulen im Umfang von 90 CP. b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 36 oder 39 CP. Der Umfang der CP ist abhängig von der Belegung des Moduls Soz-STM2a Statistik/Methoden II im Wahlpflichtbereich, welches abweichend von den anderen Wahlpflichtmodulen 12 CP statt 9 CP umfasst. c) Der General Studies-Bereich wird als Wahlbereich im Umfang von 36 oder 39 CP (abhängig von der Belegung des Moduls Soz-STM2a Statistik/Methoden II im Wahlpflichtbereich) absolviert. Folgende Angebote können gewählt werden: - Nicht absolvierte Module gemäß Anlage 2e und Angebote aus den General Studies im Fach Geographie bzw. im Fachbereich 8 (Sozialwissenschaften), - Angebote aus den Fachergänzenden Studien der Universität Bremen, - Module aus anderen Fächern der Universität; der Zugang kann jedoch aufgrund kapazitärer Grenzen eingeschränkt sein. Die Entscheidung darüber obliegt dem anbietendenden Fach bzw. Fachbereich. (3) Durch die Wahl bestimmter Module entscheiden die Studierenden im Laufe des Studiums, in welcher Studienrichtung sie den Studiengang abschließen. Es sind mindestens zwei der angebotenen Wahlpflichtmodule in der gewählten Studienrichtung (siehe Anlage 2c zur Humangeographie bzw. 2d zur Physischen Geographie) zu absolvieren. Im Wahlpflichtbereich ist die Auswahl von insgesamt vier Modulen wie folgt zu treffen: a) Für die Studienrichtung Humangeographie sind zu belegen: - mindestens zwei Wahlpflichtmodule mit insgesamt 18 CP der Humangeographie, - mindestens ein Wahlpflichtmodul mit 9 CP der Physischen Geographie und - ein weiteres Wahlpflichtmodul aus den in Anlagen 2c, 2d und 2e ausgewiesenen Modulen, sofern es keine Beschränkung bei der Auswahl gibt (s. Fußnote zu Anlage 2d). b) Für die Studienrichtung Physische Geographie sind zu belegen: - mindestens zwei Wahlpflichtmodule mit insgesamt 18 CP der Physischen Geographie, - mindestens ein Wahlpflichtmodul mit 9 CP der Humangeographie und - ein weiteres Wahlpflichtmodul aus den in Anlagen 2c, 2d und 2e ausgewiesenen Modulen. (4) Die Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar; die Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (5) Module werden als Pflicht-, Wahlpflicht- oder als Wahlmodule durchgeführt. (6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt, im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache. Der Studiengang ist in deutscher Sprache absolvierbar. (8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. (10) Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Berufspraktikum mit einer Auswertungsveranstaltung im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung für Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Sozialwissenschaften. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. (2) Die erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Schriftliche Prüfungsleistungen, die nicht unter Aufsicht erstellt werden, sind grundsätzlich in digitaler und gedruckter Form einzureichen und mit einer schriftlichen Erklärung zur Verwendung von Quellen nach § 10 Absatz 11 AT BPO zu versehen. Stellt der Prüfungsausschuss einen Täuschungsversuch fest, gilt die Prüfungsleistung nach § 18 Absatz 1 AT BPO als mit „nicht ausreichend“ bewertet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT MPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium) (1) Das Modul Bachelorarbeit umfasst 15 CP. Es setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium) im Umfang von 12 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP (unbenotet). (2) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium) ist der Nachweis von mindestens 120 CP. Eine weitere Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis englischer Sprachkenntnisse in Form einer Bescheinigung über eine englischsprachige Prüfungsleistung für den Bachelorstudiengang „Geographie“. Die Sprachkenntnisse können durch eine englischsprachige Prüfungsleistung im Wahlpflichtbereich oder in den General Studies erbracht werden. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 3 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind. (6) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 80% und das Kolloquium mit 20% in die gemeinsame Note ein; die Berechnung erfolgt gemäß § 16 Absatz 3 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, unbenotete Leistungen fließen nicht in die Berechnung ein. Die Note des Moduls Bachelorarbeit geht mit 15 CP in die Berechnung der Gesamtnote. § 8 Inkrafttreten und Übergangsregelung (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 im Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen und das Prüfungsverfahren zum Modul Soz-STM2 Statistik/Methoden II noch nicht eröffnet haben, und die zusätzlich in maximal einem Modul im Wahlpflichtbereich gemäß Prüfungsordnung vom 12. September 2011, zuletzt geändert am 13. April 2016, das Prüfungsverfahren eröffnet oder dieses beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Die Anerkennung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Äquivalenztabelle. (3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen und das Prüfungsverfahren zum Modul Soz-STM2 Statistik/Methoden II eröffnet oder abgeschlossen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2017 in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Auch Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen und das Prüfungsverfahren zum Modul Soz-STM2 Statistik/Methoden II gemäß Prüfungsordnung vom 12. September 2011, zuletzt geändert am 13. April 2016, noch nicht eröffnet haben, aber das Prüfungsverfahren zu mehr als einem Modul im Wahlpflichtbereich gemäß vorgenannter Prüfungsordnung eröffnet oder abgeschlossen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2017 in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Die Anerkennung der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage in Anlehnung an die Äquivalenztabelle. (4) Die Prüfungsordnung vom 12. September 2011, zuletzt geändert am 13. April 2016, tritt am 30. September 2019 außer Kraft. Studierende, die ihr Studium nicht bis zum 30. September 2019 beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage in Anlehnung an die Äquivalenztabelle. Anlagen: - Anlage 1: Studienverlaufsplan Vollfach - Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen - Anlage 3: Weitere Prüfungsformen Anlage 1 Anlage 1: Studienverlaufsplan Vollfach Bachelor Geographie     Pflichtbereich, 90 CP       Bachelorarbeit, 15 CP Wahlpflichtbereich 36 oder 39 CP (abhängig von der Belegung des Moduls Soz-STM2a Statistik/Methoden II)   General Studies-Bereich (Wahlbereich) 36 oder 39 CP (abhängig von der Belegung des Moduls Soz-STM2a Statistik/ Methoden II) ∑ 180 CP CP- Verlauf pro Studienjahr ↓ 1. Jahr 1. Sem. GEO-G1, Einführung in die Geographie, 6 CP GEO-P1, Einführungsprojekt Geographie, 9 CP GEO-MT, Kartographie und GIS, 6 CP     General Studies gemäß § 2 Absatz 2 Buchstabe c, 12 CP 60 2. Sem. GEO-G2, Humangeographie, 6 CP GEO-G3, Physische Geographie, 6 CP GEO-G4a, Proseminar Geographie, 6 CP GEO-GT, Geländetage, 3 CP GEO-MT2, Geographische Informationssysteme I, 6 CP     2. Jahr 3. Sem. GEO-MT3, Geographische Informationssysteme II, 6 CP GEO-B1, Berufsorientierung I, 3 CP (im 3. oder 4. Fachsemester)   Wahlpflichtmodul I, 9 CP, gemäß Anlage 2c bis 2e General Studies gemäß § 2 Absatz 2 Buchstabe c, 12 CP 60 4. Sem. Soz-STM1a, Statistik/Methoden I, 12 CP     Wahlpflichtmodul II gemäß Anlage 2c bis 2e, 9 CP Wahlpflichtmodul III gemäß Anlage 2c bis 2e, 9 CP 3. Jahr 5. Sem. GEO-P2, Studienprojekt, 9 CP GEO-B2, Berufsorientierung II Berufspraktikum mit Auswertungskolloquium, 12 CP (im 5. oder 6. Fachsemester)   Wahlpflichtmodul IV gemäß Anlage 2c bis 2e, 9 CP oder 12 CP General Studies gemäß § 2 Absatz 2 Buchstabe c, 12 CP oder 15 CP (je nach Belegung im Wahlpflichtbereich) 60 6. Sem.   Modul Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium), 15 CP   CP: Credit Points, Sem.: Semester, inkl.: inklusive Anlage 2 Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen Anlage 2a Anlage 2a): Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), 15 CP K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) GEO-BM Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium) Module Bachelor Thesis (including colloquium) P 15 TP Thesis inkl. Kolloquium, 12 CP PL: 2 SL: 0 Studienleistung, 3 CP PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 2b Anlage 2b): Pflichtmodule (Compulsory Modules), 90 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) GEO-P1 Einführungsprojekt Geographie Introduction to Geography: Project P 9 MP   PL: 1 SL: 0 GEO-G1 Einführung in die Geographie Introduction to Geography P 6 TP Klausur: System Erde, 3 CP PL: 1 SL: 0 Klausur: Gesellschaft und Raum, 3 CP PL: 1 SL: 0 GEO-G2 Humangeographie Human Geography P 6 MP   PL: 1 SL: 0 GEO-G3 Physische Geographie Physical Geography P 6 MP   PL: 1 SL: 0 GEO-G4a Proseminar Geographie Introductory Seminar Geography P 6 KP   PL: 1 SL: 3 GEO-MT Kartographie und GIS Cartography and GIS P 6 KP   PL: 1 SL: 1 GEO-MT2 Geographische Informationssysteme I Geographic Information Systems I P 6 MP   PL: 1 SL: 0 GEO-MT3 Geographische Informationssysteme II Geographic Information Systems II P 6 MP   PL: 1 SL: 0 GEO-GT Geländetage Fieldtrip P 3 KP   PL: 0 SL: 2 Soz-STM1a Statistik/Methoden I Social Statistics/Methods of Social Research I P 12 TP Statistik I, 8 CP PL: 1 SL: 0 Methoden I, 4 CP PL: 1 SL: 0 GEO-B1 Berufsorientierung I Professional Orientation in Geography I P 3 KP   PL: 0 SL: 3 GEO-B2 Berufsorientierung II Berufspraktikum mit Auswertungskolloquium Professional Orientation in Geography II - Internship with Evaluation Colloquium P 12 KP   PL: 0 SL: 3 GEO-P2 Studienprojekt Study Project P 9 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 2c Anlage 2c): Wahlpflichtmodule der Humangeographie (Compulsory Elective Modules Human Geography); vgl. § 2 Absatz 3 K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) GEO-WH1 Regionale Wirtschaftspolitik Regional Economic Policy WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WH2 Sustainability Studies Sustainability Studies WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WH3 Stadtgeographie und Stadtentwicklung Urban Geography and Urban Development WP 9 KP   PL: 1 SL: 3 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 2d Anlage 2d): Wahlpflichtmodule der Physischen Geographie (Compulsory Elective Modules Physical Geography); vgl. § 2 Absatz 3 K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/ TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) GEO-WP1 Paläoklimatologie Paleoclimatology WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WP2 Klima- und Biogeographie Climate and Biogeography WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WP31) Einführung in die Geologie1) Introduction to Geology1) WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Fußnoten 1) Dieses Modul ist exklusiv nur in der Studienrichtung Physische Geographie wählbar. Für die Studienrichtung Humangeographie steht es nicht zur Auswahl. 1) Dieses Modul ist exklusiv nur in der Studienrichtung Physische Geographie wählbar. Für die Studienrichtung Humangeographie steht es nicht zur Auswahl. 1) Dieses Modul ist exklusiv nur in der Studienrichtung Physische Geographie wählbar. Für die Studienrichtung Humangeographie steht es nicht zur Auswahl. Anlage 2e Anlage 2e): Weitere Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) GEO-WR Regionale Geographie mit großer Exkursion Regional Geography with Fieldtrip WP 9 KP   PL: 1 SL: 2 GEO-WMT Fernerkundung Remote Sensing WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 Soz-STM2a Statistik/Methoden II Social Statistics/ Methods of Social Research, Part 2 WP 12 TP Statistik II, 8 CP PL: 1 SL: 0 Methoden II, 4 CP  PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 3 Anlage 3: Weitere Prüfungsformen a) Abschlussübung: Die Studierenden bearbeiten in der Abschlussübung eine konkrete geographische Fragestellung und stellen das Ergebnis in kartographischer Form dar. Abgabenumfang: eine thematische Karte, eine maximal dreiseitige schriftliche Ausarbeitung zur Durchführung der Analyse oder Ergebnisdarstellung, alle erstellten Arbeitsdateien in digitaler Form. Bearbeitungszeitraum: maximal sechs Wochen. b) Exkursionsprotokoll: Ein Exkursionsprotokoll gibt die Inhalte und den Verlauf einer Exkursion unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur wieder. Der Umfang orientiert sich nach Vorgabe des Exkursionsleiters an der Dauer der Exkursion und der Anzahl der am Protokoll Beteiligten. c) Laborbericht: Ein Laborbericht gibt die Inhalte wieder, die während einer selbstständigen, praktischen Tätigkeit im Labor vermittelt und bei der Durchführung von Messungen selbst erarbeitet wurden. Hierzu gehören z.B. der theoretische Hintergrund, die Beschreibung des Messaufbaus, der Ablauf der Messungen, die Messergebnisse und deren Darstellung, die Prozessierung, Auswertung, Interpretation und Diskussion der Ergebnisse sowie die Berücksichtigung der relevanten Fachliteratur. Der Umfang beträgt 5-7 Seiten pro Person. Er kann von der Praktikumsleiterin/vom Praktikumsleiter abhängig von der Anzahl der angewandten Messmethoden und der am Laborbericht beteiligten Personen angepasst werden. d) Übungsaufgaben: Semesterbegleitend werden bis zu 8 Aufgabenzettel mit Übungsaufgaben gestellt, die schriftlich zu bearbeiten sind. Die Übungsaufgaben werden in der Regel 3 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit gesammelt abgegeben. Der Umfang der gesammelten Antworten zu den Übungsaufgaben beträgt 15-20 Seiten.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.