Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.06.2021 Fassung Gültig ab 15.07.2001 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Nachdem am 22. Juni 2021 die Ratifikationsurkunden der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg gemäß seines Artikels 8 Absatz 1 Satz 2 am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.       Düsseldorf, 29. Juni 2021     Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.