Brandenburg

Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

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Quellenkennung: gesetze/versorgungslastenteilungsstv_g_2010. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 27])

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Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 27]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1  Dem vom Land Brandenburg am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2  (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 17 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 15. Juli 2010 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.