Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus

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Quellenkennung: 175325. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.12.2021 Inkrafttreten28.12.2021 Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 930 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 930)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.12.2021 Inkrafttreten28.12.2021 Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 930 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 930)" juris-Abkürzung: ÖkLbStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 14.12.2021 Gültig ab: 28.12.2021 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2021, 930 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus Vom 14. Dezember 2021 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 (1) Dem am 11. November 2021 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des Ökologischen Landbaus wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*) Fußnoten *) Gemäß Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 1) ist der Staatsvertrag am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.