Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 04.05.1993 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten s. Bek. v. 21. 9. 1993 (GV. NW. S. 684/SGV. NW. 101). Vom 4. Mai 1993 Das Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991 ist mit Bekanntmachung vom 20. November 1991 (GV. NW. S. 530) veröffentlicht worden. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 13 am 1. Januar 1993 in Kraft getreten. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt II erfolgt demnächst; sie wird gesondert bekanntgegeben. Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.