Bremen
Bremische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (BremeGruVO)
Quellenkennung: 250924. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.11.2024 Inkrafttreten21.11.2024 Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 815 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (BremeGruVO) vom 20. November 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 815)"
Originaldateien und Anlagen
- 250924.html text/html
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.