Brandenburg

Gesetz zur Bestimmung von Verwaltungssitz und Namen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (Potsdam-Mittelmark-Gesetz - PMarkG)

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Gesetz zur Bestimmung von Verwaltungssitz und Namen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (Potsdam-Mittelmark-Gesetz - PMarkG) vom 22. April 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 08], S.148)

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Gesetz zur Bestimmung von Verwaltungssitz und Namen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (Potsdam-Mittelmark-Gesetz - PMarkG) vom 22. April 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 08], S.148) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Der durch § 7 des Kreisneugliederungsgesetzes aus den Kreisen Belzig, Brandenburg-Land und Potsdam-Land sowie den Gemeinden des Amtes Treuenbrietzen gebildete Landkreis führt den Namen "Landkreis Potsdam-Mittelmark". § 2 Sitz der Verwaltung des Landkreises ist die Stadt Belzig. § 3 Der Kreisname nach § 1 und der Kreissitz nach § 2 werden mit Ablauf des Tages der nächsten landesweiten Kreistagswahl rechtswirksam. § 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 22. April 1993 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.